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Gesetzesänderung

Neuerung 2019: „Divers“ ist offiziell drittes Geschlecht

Männlich, weiblich und divers: Im Geburtenregister gibt es seit dem 1. Januar drei Geschlechtsoptionen. Auch für Arbeitgeber ist das dritte Geschlecht ein Thema.

Seit dem 1. Januar gibt es neben „männlich“ und „weiblich“ offiziell ein drittes Geschlecht. „Divers“ heißt die Bezeichnung, die nun als weitere Option im Geburtenregister zur Verfügung steht. Sie dient dazu, Personen zuzuordnen, die nicht eindeutig einem Geschlecht zuzurechnen sind.

Grund für diese Änderung ist das „Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben“, das Bundestag und Bundesrat Mitte Dezember beschlossen haben. Damit haben sie auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert. Das hatte 2017 entschieden, dass die bloße Unterscheidung zwischen männlich und weiblich gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstößt und ein drittes Geschlecht in das Personenstandsregister aufgenommen werden muss.

Das dritte Geschlecht ist auch für die Wirtschaft ein Thema – zum Beispiel bei Stellenausschreibungen. Viele Arbeitgeber haben bereits reagiert. In vielen Ausschreibungen ist deshalb neben den Abkürzungen für männlich (m) und weiblich (w) nun auch die Abkürzung „d“ für divers zu finden. „Ich rate dringend dazu, das dritte Geschlecht bei Stellenanzeigen zu berücksichtigen“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Mitglied im Arbeitsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins. Mehr zum Thema erfahren Sie im Beitrag „Was Arbeitgeber über das dritte Geschlecht wissen müssen“.

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