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Unternehmensbasisregister

Neues Register: Kammer warnt vor Trittbrettfahrern

Neue Pflichten rufen oft Abzocker auf den Plan. Das fürchtet die Handwerkskammer Oldenburg auch beim neuen Unternehmensbasisregister und warnt.

Mitte Juli ist Unternehmensbasisdatenregistergesetz in Kraft getreten. Auf Grundlage dieses Gesetzes sollen nun Unternehmensdaten, die in Registern wie dem Handelsregister erfasst sind, in einem Register zusammengefasst werden – dem sogenannten Unternehmensbasisregister.

Die Handwerkskammer Oldenburg warnt in diesem Zusammenhang vor Trittbrettfahrern. In der Vergangenheit seien wiederholt Anbieter von kostenpflichtigen Datenbankeintragungen an Handwerksbetriebe herangetreten. Diese erweckten den Anschein, ein behördliches Register zu betreiben. Hierfür seien hohe Gebühren verlangt worden.

Laut Kammer ist davon auszugehen, dass derartige Anbieter die Erstellung des Basisregisters zum Anlass nehmen, vermehrt Unternehmen anzuschreiben und auf das neue Gesetz zu verweisen.

Im Rahmen der Datenerfassung für das Basisregister sei die Mitwirkung der Unternehmen derzeit nicht erforderlich. „Sie müssen nichts unterschreiben, bestätigen oder bezahlen!“, stellt die Handwerkskammer Oldenburg klar. Betrieben, die dennoch ein Schreiben wegen des Unternehmensbasisregisters erhalten, rät sie: „Prüfen Sie derartige Schreiben gründlich und erkundigen Sie sich im Zweifel bei Ihrem Steuerberatungsbüro, Ihrer Innung oder der Handwerkskammer!“

Wann das neue Register kommt, ist bislang unklar. Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) gebe es bislang keinen Starttermin. Fest stehe schon, dass das Statistische Bundesamt für die Errichtung und den Betrieb des neuen Registers zuständig sein wird.

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