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Corona


Neustarthilfe: Anträge ab sofort möglich

Nach der Überbrückungshilfe III geht auch die Neustarthilfe an den Start. Solo-Selbständige können bis zu 7.500 Euro vom Staat erhalten.

Unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können Solo-Selbständige ab sofort Anträge auf Neustarthilfe stellen. Darauf weisen das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hin. Die Förderung richtet sich an Solo-Selbstständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Fixkosten geltend machen können.

Das Wichtigste zur Neustarthilfe im Überblick:

  • Höhe: Solo-Selbständige sollen einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro erhalten. Wer Umsatzeinbußen von mehr als 60 Prozent gegenüber dem Referenzumsatz zu verzeichnen hat, soll die volle Neustarthilfe bekommen.
  • Referenzzeitraum: Im Normalfall dürfte der Referenzumsatz das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019 sein.
  • Förderzeitraum: Die Neustarthilfe können Solo-Selbständige erhalten, deren wirtschaftliche Tätigkeit vom 1. Januar 2021 bis 30. Juni 2021 Corona-bedingt eingeschränkt ist.
  • Auszahlung: Die Hilfe wird als Vorschuss gezahlt. Die Bundesministerien weisen darauf hin, dass sich die Empfänger bei der Antragsstellung „zu einer Endabrechnung durch Selbstprüfung nach Ablauf des Förderzeitraums“ verpflichten.
  • Rückzahlung: Anteilig zurückzahlen müssten diejenigen, bei denen der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei mehr als 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegt. Wer einen Umsatz von 90 Prozent oder mehr erzielt, müsse die Neustarthilfe vollständig zurückzahlen.
  • Verwendung und Grundsicherung: Laut Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gibt es keine Vorgaben für die Verwendung und die Hilfe wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.
  • Rechtsformen: Laut BMF und BMWi ist die Antragsstellung bisher nur natürlichen Personen freigeschaltet. Die Antragsstellung für Personen- oder Kapitalgesellschaften starte in Kürze.
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