Bis Ende des Jahres gibt es noch die Überbrückungshilfe II. Ab 2021 planen Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die Überbrückungshilfe III. Sie soll eine Laufzeit bis Ende Juni 2021 haben.
Details zur neuen Überbrückungshilfe sollen zeitnah bekannt gegeben werden, wie Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium gemeinsam mitteilen. Allerdings kündigten sie schon einige Verbesserungen an, etwa bei der Ansetzbarkeit von Ausgaben für Instandhaltung, Modernisierungsmaßnahmen oder auch Kosten für Abschreibungen. Außerdem soll künftig die Erstattung von Betriebskosten von bis zu 200.000 Euro pro Monat möglich sein.
Neu eingeführt wird die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige. Den Bundesministerien zufolge handelt es sich dabei um eine einmalige Betriebskostenpauschale. Sie soll Solo-Selbstständigen zu Gute kommen, die im Rahmen der Überbrückungshilfe III keine Betriebskosten geltend machen können, aber hohe Umsatzeinbrüche hinnehmen mussten.
Nach Aussage der Bundesministerien gilt bei der Neustarthilfe:
- Laufzeit ist Dezember 2019 bis Juni 2021.
- Anspruchsberechtigt sind Solo-Selbständige, denen in diesem Zeitraum der Umsatz um mehr als 50 Prozent einbricht.
- Sie erhalten einmalig 25 Prozent des Referenzumsatzes aus 2019, maximal jedoch 5.000 Euro.
- Die Auszahlung ist als Vorschuss geplant. Solo-Selbstständige, die in der Zeit von Dezember 2020 bis Juni 2021 einen höheren Umsatz erzielen als erwartet, sollen den Vorschuss anteilig zurückzahlen müssen.
- •Die Hilfe ist zweckgebunden und wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.
Weitere Infos zur Neustarthilfe finden Sie unter www.bmwi.de.
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