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Politik und Gesellschaft

Niedriglohn im Handwerk? Wenn Nachrichten Vorurteile verbreiten

Manches Vorurteil hält sich hartnäckig. Umso schlimmer, wenn große TV-Nachrichten das noch befeuern. Wie aktuell im Gebäudereiniger-Handwerk.

„Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt bis Mitte 2022 auf 10,45 Euro pro Stunde“, so begann der Beitrag über die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns in der ZDF-Nachrichtensendung „heute“ am 28. Oktober. Und wer den TV-Beitrag nur mit den Ohren verfolgte wird daran nichts Unwahres festgestellt haben.

Die begleitenden TV-Bilder aber halfen ein Vorurteil zu festigen, das nicht den Tatsachen entspricht. So wurde der Beitrag mit Mitarbeitern des Gebäudereiniger-Handwerks illustriert, die in einer leeren Flughafenhalle Böden und Einrichtung säuberten. Für den Zuschauer drängt sich bei dieser Kombination von Bild und Ton ein Gedanke auf: Im Gebäudereiniger-Handwerk wird gerademal der gesetzliche Mindestlohn gezahlt.

Dass dem nicht so ist, stellte der Bundesinnungsverband der Gebäudedienstleister auf Twitter klar. Der postete einen Screenshot des betreffenden Beitrags mit den Worten: „Liebes @ZDFheute - das Bild ist falsch. Im #Gebäudereiniger #Handwerk gilt nicht der gesetzl. Mindestlohn!“ Der Verband wies die Nachrichtenmacher darauf hin, dass im Gebäudereiniger-Handwerk allgemeinverbindliche Branchenmindestlöhne gelten. Die starten aktuell bei 1,20 Euro pro Stunde über dem gesetzlichen Mindestlohn.

Derzeit beträgt der Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk mindestens 10,55 Euro und 10,80 Euro (Ost- und Westdeutschland). Ab Januar 2021 wird er bis 2023 in drei Schritten deutlich zulegen, wie die Tarifparteien des Gebäudereiniger-Handwerks in dieser Woche beschlossen.

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