Es trifft vor allem die Inhaber kleiner Betriebe, in denen ohne den Chef nichts läuft: Wird der Unternehmer krank, dann fehlt das Einkommen für den täglichen Unterhalt. Einen Ausgleich schafft das Krankengeld. Doch das ist ab 1. Januar gestrichen. Betroffen sind alle Selbstständigen, die freiwillig in die gesetzliche Krankenversichung einzahlen.
Wer sich absichern will, muss sich dann selbst darum kümmern. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen bieten dazu Wahltarife an. Die ersten Kassen werben bereits für ihre neuen Tarife. Die Wahl ist nicht leicht, alle Angebote haben (noch) Haken und Ösen.
Ein Vergleich lohnt sich:
So schreibt zum Beispiel die Barmer bereits ihre Mitglieder an und bietet einen Wahltarif, dessen Prämien sich nach Alter, Einkommen und Beginn der Krankengeldzahlung (ab 15., 22., 43. oder 92. Tag der Arbeitsunfähigkeit) richten. Die Barmer kündigt eine Karenzzeit von vier Monaten an, die allerdings entfällt, wenn Kunden den Wahltarif noch vor dem 1. Januar 2009 abschließen.
Die IKK Baden-Württemberg und Hessen bietet ein Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Arbeitseinkommens ohne vorherige Gesundheitsprüfung oder Ausschluss von Vorerkrankungen an. Die Höhe der Prämie richtet sich nach danach, ob das Krankengeld ab der dritten oder ab der sechsten Woche der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Allerdings zahlt
Die AOK Baden-Württemberg hat ein ähnliches Angebot. Die Höhe des Krankengeldes können Versicherte selbst festlegen, die Obergrenze liegt bei 70 Prozent des Arbeitseinkommens, maximal jedoch 200 Euro pro Tag. Sie staffelt die Prämien ebenfalls nach Alter und Einkommen und Beginn der Zahlungen. Will hier ein 40-Jähriger mit einem Arbeitseinkommen von 60.000 Euro pro Jahr für sein maximales Krankengeld (70 Prozent) beziehen, sie kostet die Prämie bei Auszahlung ab dem 43. Tag 36,57 pro Monat. Bei Auszahlung schon ab dem 15. Tag steigt die Prämie um fast das Vierfache auf 137,54 Euro
Einige Haken haben alle Angebote:
Wer bei einer Gesetzlichen einen Wahltarif zum Krankengeld abschließt, bindet sich für drei Jahre an seine Krankenkasse. In dieser Zeit ist ein Wechsel nicht möglich, falls die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erhebt.
Noch ist offen, ob Versicherte während der Arbeitsunfähigkeit von den regulären Krankenkassenbeiträgen befreit sind. Bisher war das der Fall "Das regeln die Spitzenverbände der Krankenkassen. Wir warten auch noch auf diese Entscheidung", sagt Jürgen Uppenbrock, Regionaldirektor der Barmer in Bielefeld. Die IKK Baden-Württemberg hingegen hat erst einmal in ihrer Satzung festgelegt, dass die Beiträge auch bei Arbeitsunfähigkeit weiter zu zahlen sind. Sollten die Spitzenverbände sich anders entscheiden, dann werde man das neu überdenken, sagte eine Sprecherin.
Tipps:
Derzeit schreiben die ersten Krankenkassen ihre Mitglieder an, um sie auf die neuen Angebote hinzuweisen. Bevor Sie jedoch eine neue Police abschließen, sollten Sie klären, ob Sie im Krankheitsfall auch von den Beiträgen zur Krankenversicherung befreit sind.
Vergleichen Sie die Angebote mit privaten Zusatzversicherungen.
Beachten Sie beim Vergleich, ob Gesundheitsprüfungen vorgesehen sind. Damit werden Policen in der Regel teurer, wenn Vorerkrankungen bestehen oder die Versicherung schließt sogar Leistungen für bestimmte Risiken ausgeschlossen.
Wer sich einen nahtlosen Übergang sichern will, hat noch bis Ende 2008 Zeit, das Krankengeld zu organisieren. Wer die Police nach dem 1. Januar 2009 abschließt, hat eine Karenzzeit von vier Monaten.