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Dienstwagen: Kein Schuldbekenntnis am Unfallort

Dienstwagen: Kein Schuldbekenntnis am Unfallort

Wer mit einem Firmenfahrzeug einen Crash baut, sollte sich in Sachen Schuldanerkennung reserviert verhalten.

Mitarbeiter, die von ihrem Arbeitgeber ein Dienstfahrzeug zur Verfügung gestellt bekommen, sollten sich nach einem Unfall in Sachen Schuldanerkennung reserviert

verhalten. Fatal für Betroffenen und Arbeitgeber kann sich laut der Fachzeitschrift "Autoflotte" ein schriftliches Schuldeingeständnis auswirken.

Grund: Auch wenn die spontane Aussage in Aufregung oder Hast abgegeben wurde, ist es oft schwierig, dies rückgängig zu machen. Wegen der weitreichenden Folgen solcher abgegebener Erklärungen sollte deshalb jeder Arbeitgeber, der eine Autoflotte unterhält, seine Mitarbeiter anhalten, in keinem Fall am Unfallort Erklärungen hinsichtlich der Schuldfrage abzugeben. Der sicherste Weg sei immer noch, den Unfallhergang der eigenen Haftpflichtversicherung anzuzeigen. Diese wird dann die Verschuldensfrage des Fahrers sowie des Halters des Firmenfahrzeugs prüfen, rät die Zeitschrift.

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