Irgendwann ist es soweit: Ihre Gesellen oder Meister verkünden, wann sie in Rente gehen. Als Chef kann Sie das kalt erwischen, doch Sie können sich vorbereiten und gegebenenfalls vorausschauend planen:
Denn die Deutschen Rentenversicherung (DRV) bietet auf ihrer Website einen „Rentenbeginnrechner“ an. Strenggenommen sollen Beschäftigte damit ihren Rentenbeginn selbst ermitteln können. Doch auch Sie als Chef können das Tool nutzen, um herauszufinden, wann Ihre Mitarbeitenden voraussichtlich in den Ruhestand gehen.
Um den Rechner unter www.deutsche-rentenversicherung.de nutzen zu können, benötigen Sie mindestens das Geburtsdatum der betreffenden Person und schon können Sie loslegen.
Beispiel: Sie füttern den Rentenbeginnrechner mit den Daten eines Gesellen:
Ergebnis: Das Tool rechnet Ihnen den frühestmöglichen Rentenbeginn aus. Demnach kann Ihr Mitarbeiter frühestens zum 1. November 2023 aufhören – allerdings nur, wenn er vorzeitig in Ruhestand geht.
Zudem ermittelt der Rechner den regulären Rentenbeginn. Der ist in dem Beispiel entweder am 1. März 2025 oder am 1. März 2027. Über das genaue Datum entscheidet die Rentenart, die ihr Mitarbeiter in Anspruch nehmen wird.
Sie kennen nun die möglichen Termine für den Rentenbeginn.
Tipp: Wenn Sie sich vorstellen können, Mitarbeitende über den Rentenbeginn hinaus zu beschäftigen, sollten Sie vorausschauend handeln. Denn sind Beschäftigte erst einmal im Ruhestand, können sich die wenigsten vorstellen, wieder ins Berufsleben zurückzukehren. Rentenberater Thomas Neumann rät Chefs deshalb: „Überlegen Sie, was Sie Ihren Mitarbeitenden anbieten können“. Weitere Tipps dazu finden Sie im Beitrag So nutzen Sie den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner.
Auch interessant: