Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Frist versäumt bei der Voranmeldung?

So vermeiden Sie Strafen vom Fiskus!

Zu spät dran mit der Steuer-Voranmeldung? Gegen solche Unternehmer soll der Fiskus jetzt Strafverfahren einleiten und Bußgelder verhängen. Worauf Sie achten sollten - und welche Ausreden noch ziehen.

Finanzämter sollen ab sofort härter auf die verspätete Abgabe von Steueranmeldungen reagieren. Das berichtet der Deutsche Steuerberaterverband. Nach einer neuen Verwaltungsrichtlinie (Nr. 132 Abs. 1 AStBV - Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren 2012) sollen die Ämter alle Fälle von verspäteter Abgabe sofort an die Strafsachenstelle weiterleiten.


Und was droht, wenn ein Fall bei der Strafsachenstelle landet?
"Ich kann nur raten, die Anmeldungen fristgerecht und möglichst genau abzugeben", sagt Steuerberater Dirk Witte aus Oldenburg. Wenn der Fiskus eine Entschuldigung nicht anerkennt, drohen Bußgelder und sogar Haftstrafen. "Das gilt ganz besonders für die Lohnsteuer: Das sind Gelder der Arbeitnehmer. Wenn man fremdes Geld nicht rechtzeitig abgibt, ist das Strafmaß extrem hoch."

Nächste Seite: Diese Steuerarten sind betroffen.

Diese Fristen müssen Sie einhalten!

  • Voranmeldung Umsatzsteuer: Sie ist jeweils zum 10. des Folgemonats fällig. Wer beim Finanzamt eine Dauerfristverlängerung beantragt hat, hat sogar einen Monat mehr Zeit, bis zum 10. des übernächsten Monats. "Das sollte in der Regel genügen", meint Steuerberater Dirk Witte aus Oldenburg.

  • Voranmeldung Lohnsteuer: Auch sie ist zum 10. des Folgemonats fällig. Eine Fristverlängerung gibt es nicht. Da die Unternehmen sowieso jeweils zum Monatsende die Löhne den Sozialversicherungen melden müssen, sollte auch hier die Meldung an das Finanzamt am 10. des Folgemonats kein Problem sein.

  • Kapitalertragssteuer: Die Anmeldung betrifft die Gewinnausschüttung in GmbHs. Sie sind sofort zu melden. Anders als bei Umsatz- und Lohnsteuer kann es sein, dass eine verspätete Meldung erst bei einer Betriebsprüfung auffällt. Wenn der Fiskus nicht sofort reagiert, heißt das also nicht, dass ein Unternehmer ungeschoren davonkommt. "Verlassen sollte man sich darauf nicht. So etwas kann durch interne Kontrollmitteilungen früher auffallen", warnt der Experte.

Nächste Seite: Welche Ausreden funktionieren?

Was tun bei verpasster Frist?

Und wenn sich ein Unternehmen doch mal verspätet? "Die Finanzämter und die Strafsachenstelle sind völlig überlastet. Die werden bei gelegentlichen kleineren Verspätungen und kleineren Beträgen sicher nicht so schnell aktiv", sagt Witte, der selbst früher in der Finanzverwaltung gearbeitet hat. Gleiches gelte für die beteiligten Staatsanwaltschaften.

In jedem Fall rät der Steuerberater, das Finanzamt bei Verspätungen sofort zu informieren, die Gründe anzugeben und die Anmeldung schnellstmöglich nachzureichen. Aber nicht jede Entschuldigung kommt dabei gut an:

  • Überarbeitung, Urlaub: "Das zieht überhaupt nicht", warnt Witte. Für terminliche Ursachen sei der Unternehmer selbst verantwortlich. "Dann muss er zur Not einen Auftrag weniger annehmen, wenn es nicht anders geht."

  • Fehlende Unterlagen: "Das funktioniert auch nicht", weiß Witte. Anmeldungen könne man auch dann pünktlich abgeben und müsse sie später korrigieren. "Da muss man eben erst einmal schätzen." Das habe keine Folgen, solange die Schätzungen nur wenig vom korrekten Ergebnis abweichen. "Bei 200 Euro ist das kein Problem, bei 20 000 Euro ist es eins."
  • Krankheit, Unfall, Softwareprobleme: Solche Gründe, die der Unternehmer nicht selbst zu verschulden hat, werde die Finanzverwaltung in der Regel akzeptieren.


Weitere Infos zum Thema "Druckmittel des Finanzamtes"


(jw)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wer Bilder, Videos, Musik und KI-generierte Inhalte auf der Website nutzt, muss Urheber- und Datenschutzrechte beachten.

Nutzungsrechte

Fremde Medieninhalte nutzen: Hier ist besondere Vorsicht geboten

Texte, Bilder, Videos und Musik: Wer fremde Inhalte für seinen Internetauftritt verwendet, muss die Nutzungsrechte beachten. Sonst drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Zum 1. Januar 2024 soll das Gebäudeenergiegesetz in Kraft treten.

Politik und Gesellschaft

Gebäudeenergiegesetz: Worauf Betriebe jetzt achten müssen

Durch das Gebäudeenergiegesetz kommen nicht nur auf Immobilienbesitzer Änderungen zu. Auch SHK-Betriebe haben ab 2024 neue Pflichten. Worauf müssen sie achten?

    • Politik und Gesellschaft
Auch Rechenfehler sind Rechnungsfehler. Die entstehen häufig, wenn keine professionelle Software im Einsatz ist.

Recht

Handwerkerrechnung: Diese 7 Fehler sollten Sie vermeiden!

Fehler in der Handwerkerrechnung führen zu Betriebsprüfungen, Steuernachzahlungen, verärgerten Kunden. Schuld sind meist diese 7 Fehler.

    • Recht, Unternehmensfinanzierung, Forderungsmanagement
Mitteilungen zu Verkehrsverstößen der Mitarbeiter mit dem Dienstwagen landen  immer beim Chef. Im Zeugenfragebogen wird der Verursacher angegeben, um dadurch den Halter zu entlasten. Dabei ist einiges zu beachten.

Personal

Verkehrsverstöße im Team: Was Chefs nicht tun sollten

Eine Bußgeldbehörde schickt Ihnen einen Zeugenfragebogen: Was tun? Wenn Sie keine Angaben machen, kann das erhebliche Konsequenzen für Ihr gesamtes Team haben.

    • Personal