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Recht

Soka-Bau-Tarif ist allgemeinverbindlich

Beschlossen und verkündet: die Ausbildungsabgabe der Soka-Bau. Das Bundesarbeitsministerium hat die Allgemeinverbindlichkeit des Soka-Bau-Tarifvertrags erklärt.

Es hat lange gedauert, viele Handwerker hatten gehofft, dass es nicht so weit kommt. Doch am Dienstag ist sie im Bundesanzeiger veröffentlicht worden: die Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) für den Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Darin enthalten der neue § 17, der einen Mindestbeitrag zur Berufsausbildung für alle Soka-pflichtigen Betriebe vorsieht – auch für Solounternehmer ohne Mitarbeiter und Azubis. Erteilt hat diese AVE das Bundesarbeitsministerium, beantragt hatten sie die Tarifparteien am Bau.

Damit müssen alle Baubetriebe einen jährlichen Mindestbeitrag in Höhe von 900 Euro für das Berufsbildungsverfahren im Baugewerbe zahlen. Für 2015 wird ein Beitrag von 450 Euro fällig, zu zahlen im November.

Der Mindestbeitrag betrifft zahlreiche Solounternehmer in den Bau- und Ausbaugewerken. Auf rund 40.000 schätzt die Soka ihre Zahl. Dabei bleibt es nicht: Viele kleine Arbeitgeber werden ebenfalls mehr zahlen. Denn der Mindestbeitrag gilt für jeden Soka-Betrieb, der bei der Berechnung des Ausbildungsbeitrags nach Bruttolohnsumme unter 900 Euro bleibt. Wer nicht zahlt, muss mit Mahnungen rechnen, auch gerichtlich will die Soka diese Forderung durchsetzen.

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