Das Transparenzregister wird zum 1. August 2021 zum Vollregister. Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ändern sich dadurch die Meldepflichten.
Sämtliche deutsche Gesellschaften seien nun dazu verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten an das Transparenzregister zu melden. Ausgenommen davon seien Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) und eingetragene Vereine.
Bislang reichte oft ein Eintrag in einem anderen öffentlich einsehbaren Register wie zum Beispiel dem Handelsregister aus, um auch die Meldepflichten zum Transparenzregister zu erfüllen.
Für Gesellschaften, die nun wirtschaftlich Berechtigte nachmelden müssen, gibt es laut ZDH Übergangsregelungen:
Auch Handwerksbetriebe seien verpflichtet, innerhalb dieser Fristen ihrer Meldepflicht nachzukommen. Dabei müssen sie laut ZDH folgende Daten über die wirtschaftlich Berechtigten mitteilen:
Wirtschaftlich Berechtigte seien alle natürlichen Personen, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile halten oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrollieren.
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