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OLG-Urteil

Trotz Tempomat: Fahrer muss auf das Tempo achten

Fahrassistenzsysteme können beim Autofahren ein nützliches Hilfsmittel sein. Doch blind darauf vertrauen dürfen Fahrer nicht, wie dieses Urteil zeigt.

Ein Tempomat kann Autofahrern dabei helfen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten und Tempolimits rechtzeitig zu erkennen. Doch was, wenn die Technik nicht einwandfrei funktioniert? Dieser Autofahrer musste feststellen, dass das keine Ausrede für Geschwindigkeitsüberschreitungen ist.

Der Fall: Außerhalb einer geschlossenen Ortschaft fuhr er 22 km/h zu schnell. Deshalb verhängte das Amtsgericht Aachen eine Geldbuße in Höhe von 100 Euro gegen ihn. Gegen diese Entscheidung legte der Fahrer Beschwerde ein.

Das Urteil: Das OLG Köln bestätigte das Urteil der Vorinstanz. Denn laut Rechtsprechung bleiben Fahrzeugführer trotz eingeschalteter Geschwindigkeitsregulierungssysteme dazu verpflichtet, die Einhaltung von Geschwindigkeitsbeschränkungen aktiv zu gewährleisten.

Nichts anderes gilt nach Einschätzung der Richter auch in diesem Fall – hier hatte der Fahrer ein System zur Geschwindigkeitsregulierung genutzt, das an eine automatisierte Verkehrszeichenerkennung gekoppelt war.

Derartige Systeme stellen lediglich Hilfsmittel dar, so das OLG Köln. Den Fahrer könnten sie nicht aus der persönlichen Verantwortung entheben. Was die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit anbetrifft, obliege ihm eine Kontroll- und Überwachungspflicht.

OLG Köln, Urteil vom 7. Juni 2019, Az. III-1 RBs 213/19

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Foto: lassedesignen - stock.adobe.com Tempolimit von 50 km auf einer Autobahn.

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