Raucherpausen kosten Zeit und dem Betrieb Geld: Chefs dürfen ihren Mitarbeitern Raucherpausen außerhalb der regulären Pausen verbieten.
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Recht

Über Raucherpausen entscheidet der Chef

Die Zigaretten zwischendurch, das läppert sich. Wer das als Chef unterbinden will, kann alleine über Raucherpausen entscheiden – ohne Mitbestimmung.

Ein Arbeitgeber kann von seinen Mitarbeitern die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit fordern. Dazu gehört auch, dass sie keine Raucherpausen außerhalb der regulären Pausen machen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Mecklenburg-Vorpommern in diesem Fall.

Der Fall: Ein Logistikdienstleister ergänzt eine Betriebsordnung zum generellen Rauchverbot auf dem Gelände und die Einrichtung von sogenannten Raucherinseln ohne Absprache mit dem Betriebsrat. Neu nimmt er den Zusatz auf, dass das Rauchen „ausschließlich in den tariflich vorgeschriebenen Pausen“ gestattet ist. Diese Änderung will sich der Arbeitgeber von seinen Beschäftigten schriftlich bestätigen lassen und droht bei Nichtunterzeichnung mit Konsequenzen. Daraufhin wird der Betriebsrat hellhörig und fordert die Geschäftsführung auf, die Anordnung zurückzuziehen.

Das Urteil: Die Richter am LAG entscheiden, dass der Arbeitgeber ohne Mitbestimmung des Betriebsrats die Raucherpausen festlegen darf. Der Betriebsrat sei insofern nicht mitbestimmungspflichtig, weil die Anordnung, nur in den tariflich vorgeschriebenen Pausen zu rauchen, ausschließlich das Arbeitsverhalten der Beschäftigten betreffe – nämlich das Einhalten der Arbeitszeiten. Der Arbeitgeber müsse nicht dulden, dass das Rauchen außerhalb der Pausen die Arbeitszeit unterbreche, so die Richter. (Beschluss vom 29. März 2022, Az. TaBV 12/21)

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