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Corona

Überbrückungshilfe III: Anträge ab sofort möglich

Vom Teil-Lockdown betroffene Betriebe können jetzt die Überbrückungshilfe III beantragen. Auch erste Abschlagszahlungen gibt es schon.

Über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können jetzt Anträge auf Überbrückungshilfe III gestellt werden. Darauf weist das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) hin. Mit der Förderung sollen Betrieben unterstützt werden, die vom aktuellen Teil-Lockdown betroffen sind.

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Die Überbrückungshilfe III im Überblick:

  • Der Förderzeitraum umfasst laut BMWi November 2020 bis Juni 2021.
  • Antragsberechtigt seien Unternehmen mit einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent im Monat im Vergleich zum Referenzmonat 2019 – vorausgesetzt, der Betrieb musste wegen Corona schließen oder hat wegen der Corona-Einschränkungen weniger Kunden.
  • Die Förderhöchstgrenze liegt bei 1,5 Millionen Euro. Die konkrete Höhe der Zuschüsse richtet sich laut Ministerium nach dem Rückgang des Umsatzes. Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent werden bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten erstattet. Bei höheren Rückgängen sind es 60 beziehungsweise 90 Prozent.
  • Erste Abschlagszahlungen zahle der Bund seit dem 11. Februar 2021. Höhe: 50 Prozent der beantragten Förderhöhe und maximal 100.000 Euro pro Fördermonat.
  • Die reguläre Auszahlung der Hilfen soll im März starten und über die Länder erfolgen.
  • Ob Betriebe bei der Überbrückungshilfe III Verluste nachweisen müssen, hängt laut BMWi vom Beihilferahmen ab. Zuschüsse bis zu 2 Millionen Euro könnten ohne Nachweis von Verlusten gewährt werden.
  • Welche Fixkosten erstattet werden, ist laut Ministerium einem Musterkatalog zu entnehmen.

Beitrag vom 30. Oktober 2020, aktualisiert am 12. Februar 2021.

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