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Recht

Versteckte Preiserhöhungen in E-Mails sind unwirksam

Ein Lieferant versteckt in einer E-Mail eine Preiserhöhung? Das verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Der Fall: Ein Energieunternehmen hatte eine E-Mail an einen Kunden versendet. Das Schreiben umfasste eineinhalb eng beschriebene Seiten. Erst am Ende des Textes erwähnte das Unternehmen, dass seine Tarife erhöht werden sollen.

Preiserhöhung nicht sofort erkennbar

Das Urteil: In seinem Urteil vom 20. Oktober 2016 (Az. I-20 U 37/16) entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, dass die E-Mail rechtswidrig war. Sie sei offenbar in der Absicht versandt worden, den Empfänger im Glauben zu lassen, dass es sich lediglich um allgemeine Informationen handele. Für den Empfänger seien die Informationen über die Erhöhung der Tarife nicht ersichtlich gewesen.

Da die Tariferhöhung und damit das Vertragsverhältnis zwischen Energieunternehmen und Kunde erst am Ende des Schreibens stand, sei anzunehmen, dass ein Großteil der Empfänger gar nicht bis dahin gelesen hätten. Mit einer Information dieser Art könne der Empfänger nicht rechnen. Und sollten Empfänger bis dahin gelesen haben, sei nicht davon auszugehen, dass sie die Tariferhöhung als solche klar in dem Text erkennen könnten.

Damit entschieden die Richter, dass der Sender der E-Mail gegen das Verbraucherschutzrecht verstoßen hat. Das Energieunternehmen habe zudem auch nicht über das Kündigungsrecht der Kunden informiert.

 

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