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Wettbewerbsrecht

Wegen Irreführung: Hunderte Handwerks-Rufnummern gesperrt

Mit 264 Rufnummern hat ein Unternehmen in diversen Orten für Handwerksdienste geworben, in denen es gar keinen Standort unterhielt. Gute Nachricht für den ehrlichen Wettbewerb: Die Bundesnetzagentur schaltete die Nummern nun ab.

Die Masche hat offenbar Methode bei unehrlichen Vertretern für Handwerks- und andere Dienstleistungen: Einige Schlüsseldienste, Kanalreiniger oder Haushaltsauflöser gaukeln Ortsnähe vor, wo gar keine vorhanden ist. Dabei helfen ihnen Ortsnetzrufnummern, die Kunden mit einer lokalen Vorwahl suggerieren, der Betrieb liege tatsächlich in der Nachbarschaft. Tut er dann aber nicht – zum Ärger von Verbrauchern und den Betrieben, die tatsächlich in der betroffenen Region ansässig sind.

Die Bundesnetzagentur schaltet solche Nummern regelmäßig ab. So hat sie im Januar wieder einem Anbieter von Handwerksdiensten 264 Rufnummern abgeschaltet, mit denen er Ortsnähe vorgetäuscht hat.

Laut Bundesnetzagentur handelt es sich beim Vortäuschen einer Ortsnähe um einen Wettbewerbsverstoß (siehe auch §5, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Zwar sei es grundsätzlich erlaubt, auch mit Rufnummern fremder Standort-Vorwahlen für seine Dienste zu werben. Dann müsse aber darauf hingewiesen werden, dass an diesen Orten kein eigener Firmenstandort vorhanden ist, erklärt ein Sprecher der Bundesnetzagentur.

Übrigens: Wer Hinweise auf eine Irreführung durch Vortäuschen einer Ortsnähe hat, darf das der Bundesnetzagentur melden. Dafür bietet sie spezielle Beschwerdeformulare für Rufnummernmissbrauch an.

Der Aufwand lohnt sich: Allein im letzten Jahr wurden mehrere Zehntausend Rufnummern wegen Irreführung durch vorgetäuschte Ortsnähe abgeschaltet.

 

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