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Politik und Gesellschaft

Werkzeug verboten? Länder planen Waffenverbotszonen

Werkzeuge wie Teppichmesser sind potenziell gefährlich. Sie könnten nach einem Gesetzesentwurf bald vielerorts verboten werden.

Am 17. Mai wurde im Bundesrat ein Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen und Bremen vorgestellt, der das Waffengesetz in mehreren Punkten verschärfen soll. Unter anderem sollen Bundesländer künftig Waffenverbotszonen an jedem Ort einrichten dürfen, an denen sich viele Menschen aufhalten.

Waren solche Zonen demnach bisher nur an kriminalitätsbelasteten Orten möglich, sollen sie künftig in Fußgängerzonen, Einkaufszentren oder Haltestellen des Personenverkehrs eingerichtet werden können.

Das Verbot würde sich auf Waffen nach § 1 Absatz 2 des Waffengesetzes beziehen. Zusätzlich könnten Messer jeglicher Art in solch einer Zone verboten werden. Betroffen wären davon grundsätzlich auch Handwerker, die beispielsweise Teppichmesser oder Multitools mit sich führen. Die zuständige Behörde soll aber allgemein oder im Einzelfall Ausnahmen für Gewerbetreibende zulassen können.

Der Innenausschuss des Bundesrates soll sich am 23. Mai 2019 mit dem Gesetzesantrag befassen. Danach komme die Initiative wieder auf die Tagesordnung des Bundesrates.

Wie sich eine Waffenverbotszone auf den Handwerkeralltag auswirken kann, zeigt der Blick nach Sachsen. In Leipzig wurde 2018 eine Verbotszone eingerichtet, in der laut Handwerkskammer Leipzig etwa das offene Mitführen von Teppichmessern oder Hämmern verboten ist. Für Handwerker gebe es Ausnahmen. Ein Verstoß scheint jedoch leicht möglich, wenn man etwa mit umgeschnalltem Werkzeuggürtel sein Fahrzeug verlässt und in der Verbotszone einen Bäcker besucht.

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