Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.
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Abgabefrist: Die Steuererklärungen 2022 werden am 30. September fällig.

Steuern

Abgabefrist für Steuererklärungen 2022 endet bald

Die Steuererklärungen für Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer 2022 sind demnächst fällig.

Bei den Abgabefristen für Steuererklärungen ist die Finanzverwaltung noch im Corona-Modus: Aufgrund der Corona-Folgen hat der Gesetzgeber die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2022, 2023 und 2024 kräftig verlängert.

Doch die Frist 2022 rückt nun sehr schnell näher.

Abgabefristen ohne Steuerberater

  • Besteuerungszeitraum 2022: 30. September 2023. Da der 30. September auf einen Samstag fällt, ist die Deadline Montag, der 2. Oktober.
  • Besteuerungszeitraum 2023: 30. August 2024. Auch hier handelt es sich um einen Samstag, folglich ist die Abgabe spätestens am Montag, 2. September 2024 fällig.
  • Besteuerungszeitraum 2024: 31. Juli 2025. Wer seine Steuererklärung selbst erstellt, muss jetzt wieder die normale Abgabefrist beachten, die jeweils Ende Juli des Folgejahres endet

Abgabefristen mit Steuerberater

  • Besteuerungszeitraum 2022: 31. Juli 2024
  • Besteuerungszeitraum 2023: 31. Mai 2025. Das ist ein Samstag, damit endet die Frist also am 2. Juni 2025.
  • Besteuerungszeitraum 2024: 30. April 2026
  • Besteuerungszeitraum 2025: 28. Februar 2027.Das ist ebenfalls ein Samstag, folglich ist der Deadline der 1. März 2027. Ab dem Steuerjahr 2025 gelten auch für Betriebe mit Steuerberater wieder die normalen Abgabefristen.

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