In einem aktuellen Erlass hat das Bundesfinanzministerium (BMF) die Finanzämter angewiesen, die Kosten für ein Arbeitszimmer wieder als Werbungskosten zu akzeptieren. Der Werbungskostenabzug sei auch bei Vorauszahlungen zur Einkommensteuer zu berücksichtigen. Für 2009 und 2010 könne der Freibetrag auch auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.
Damit reagiert das BMF auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH). Der hatte in einem Eilverfahren einem Lehrer recht gegeben und verfassungsrechtliche Zweifel an der aktuell geltenden Regelung geäußert. Eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus. Falls die Verfassungsrichter die Regel kippen, müssten die Finanzämter Steuern zurückzahlen. Bestätigen die Richter jedoch das geltende Recht, müssten die gesparten Steuern nachgezahlt werden - zuzüglich Zinsen.
Wer von dem Erlass profitieren möchte, muss nachweisen, dass er im Betrieb keinen Arbeitsraum nutzen kann oder mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer verbringt.
Weitere Infos:
Schreiben des Bundesfinanzministeriums IV A 3-S 0623/09/10001 (pdf)
(jw)