Die Nutzung von Blitzer-Apps kann teuer werden, wenn Sie in eine Polizeikontrolle geraten. 
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Vorsicht, Geldbuße!

Teure Blitzer-App: Verbot gilt auch für Beifahrer

Ein Mann gerät in eine Polizeikontrolle. Aber nicht wegen der hohen Geschwindigkeit wird er zur Kasse gebeten, sondern weil er die Blitzer-App seiner Beifahrerin nutzt.

Der Fall: Ein Autofahrer fährt im Januar 2022 mit überhöhter Geschwindigkeit durch Heidelberg. In der Mittelkonsole des Fahrzeuges liegt das Mobiltelefon seiner Beifahrerin. Darauf läuft zu dem Zeitpunkt eine „Blitzer-App“. Als die Polizei den Mann wegen seines auffälligen Fahrverhaltens anhält, findet sie das Handy mit der aktiven App. Das Amtsgericht Heidelberg verurteilt den Mann zu einer Geldbuße von 100 Euro. Der Fahrer will das Geld nicht zahlen und der Fall landet vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Karlsruhe.

Das Urteil: Das OLG bestätigt das Urteil des Amtsgerichts und weist den Widerspruch des Autofahrers ab. Die Geldbuße von 100 Euro sei nicht nur wegen der überhöhten Geschwindigkeit gerechtfertigt.

Zudem habe der Mann gegen § 23 Abs. 1c Satz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen. Demnach liegt ein verbotenes Verhalten vor, wenn der Fahrer eine App zur Warnung vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aktiviert hat. Auch die Nutzung einer „Blitzer-App“ auf dem Smartphone eines anderen Fahrzeuginsassen sei laut OLG verboten. Daher müsse der Fahrer ein Bußgeld zahlen, wenn er sich diese Warnfunktion zunutze macht. (Urteil vom 7. Februar 2022, Az: 2 ORbs 35 Ss 9/23)

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