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Corona

Coronavirus: So will der Bund Betrieben helfen

Die Ausbreitung des Coronavirus wird für Betriebe zunehmend zur Belastung – mit diesen Maßnahmen will die Regierung die Auswirkungen abfedern.

Auf einen Blick:

  • Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze erhalten – das will die Bundesregierung mit einem Maßnahmenpaket erreichen.
  • Neben Flexibilisierung des Kurzarbeitergeldes sind auch steuerliche Maßnahmen und diverse Liquiditätshilfen für Unternehmen geplant. Es soll unter anderem zusätzliche Sonderprogramme geben.
  • Infos zu Krediten bekommen Betriebe zum Beispiel bei einer Hotline der KfW.

Mit einem umfassenden Maßnahmenpaket will die Bundesregierung die Auswirkungen des Coronavirus abfedern – damit sollen Unternehmen aller Größen und Branchen unterstützt sowie Arbeitsplätze geschützt werden. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz haben den Schutzschild gemeinsam vorgestellt. Neben der Flexibilisierung der Kurzarbeit umfasst der noch weitere Maßnahmen.

Steuerliche Maßnahmen geplant

So will die Bundesregierung laut Bundesfinanzministerium (BMF) steuerpolitische Maßnahmen auf den Weg bringen, um die Liquidität der Unternehmen zu verbessern. So sollen Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden, steht dazu im Maßnahmenpaket. Das BMF befinde sich dazu in der Abstimmung mit den Bundesländern. Dazu steht im Maßnahmenpaket unter anderem Folgendes:

  • Es soll Finanzbehörden erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, soll bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten werden.
  • Die Voraussetzungen, um Vorauszahlungen von Steuerpflichtigen anzupassen, werden erleichtert.

Liquiditätshilfen für Unternehmen

Derzeit leiden viele Betriebe an unverschuldeten Umsatzrückgängen – etwa, weil es Störungen in der Lieferkette gibt oder weil die Nachfrage zurückgegangen ist. Die Folge können Finanznöte sein. Das Schutzschild der Bundesregierung sieht deshalb vor, dass bestehende Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und zusätzliche Sonderprogramme geschaffen werden. Dazu steht im Maßnahmenpaket unter anderem Folgendes:

  • Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit und den ERP-Gründerkredit werden gelockert.
  • Bei den Bürgschaftsbanken wird der Bürgschaftshöchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
  • Das Großbürgschaftsprogramm ist nicht länger auf strukturschwache Regionen begrenzt.

Es sollen zusätzliche Sonderprogramme bei der KfW aufgelegt werden. Sie sind für die Unternehmen gedacht, „die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten und daher nicht ohne Weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben“, heißt es. Diese Sonderprogramme müssten allerdings noch von der EU-Kommission genehmigt werden.

Laut BMF wird die Bundesregierung die KfW in die Lage versetzen, alle Programme auszustatten. Im Bundeshaushalt stehe ein Garantierahmen von rund 460 Milliarden Euro zur Verfügung. Wenn notwendig, könne der zeitnah um bis zu 93 Milliarden erhöht werden.

Hier bekommen Betriebe Infos zu Krediten

Unternehmer, die sich über die Kredite informieren wollen, können sich laut BMF an alle Banken und Sparkassen wenden. Infos gebe es auch auf der Website der KfW. Die Förderbank hat zudem eine Hotline für gewerbliche Kredite unter 0800/539 90 01 eingerichtet.

Das komplette Maßnahmenpaket finden Sie unter www.bmwi.de.

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