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Das Meister-Bafög kommt

Das Meister-Bafög kommt

Das Bundeskabinett plant, die Reform des Meister-Bafögs noch in dieser Legislaturperiode umzusetzen. Das kündigten Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn und die Wirtschaftsstaatssekretärin Margareta Wolf an.

Von 2002 an würden Bund und Länder zusätzlich rund 90 Millionen Mark für das "Meister-BAföG" bereitstellen. Damit solle die Förderung des Fachkräftenachwuchses und von angehenden Existenzgründern auf eine neue Basis gestellt werden.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Mit der Reform werden unter anderem die folgenden Änderungen des Meister-Bafögs wirksam:

Die Fristen für den Darlehenserlass werden von zwei auf drei Jahre und zur Einstellung von zwei Beschäftigten von einem auf zwei Jahre verlängert.

Der Darlehenserlass wird von 50 auf 75 Prozent angehoben.

Vorgezogene Existenzgründungen sollen künftig beim Darlehenserlass berücksichtigt werden, wenn die Prüfung nachgeholt wird.

Der Vermögensfreibetrag wird auf 70.000 Mark erhöht, um für die Existenzgründung angespartes Vermögen zu schonen.

Wer sich neben dem Beruf fortbildet, erhält künftig einen Zuschuss von 35 Prozent zur Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Bislang musste der gewährte Kredit voll zurückgezahlt werden. Den gleichen Zuschuss zum Maßnahmebeitrag gibt es auch für eine Vollzeitfortbildung.

Zustimmung aus dem Handwerk

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die angekündigten Änderungen:

"Wir sind froh, dass die Reform nun kommt, auch wenn sie spät kommt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung kann sich wirklich sehen lassen und nimmt zahlreiche Verbesserungsvorschläge des Handwerks auf. Das gilt vor allem für die Existenzgründungskomponente", sagte ZDH-Präsident Dieter Philipp.

Für den nächsten Reformschritt wünsche er sich allerdings eine noch stärkere Förderung der Lehrgangskosten. #8222;Berufliche Aufstiegsfortbildungsmaßnahmen sollten mindestens zu 50 Prozent staatlich bezuschusst werden."

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