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Politik und Gesellschaft

Elterngeld-Reform: Das müssen Arbeitgeber jetzt wissen

Für das Elterngeld gelten ab September 2021 neue Regelungen. Die Regierung verspricht mehr Flexibilität und weniger Bürokratie.

Für Kinder, die ab 1. September 2021 geboren werden, gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Die Politik möchte damit den Wünschen der Eltern nach mehr Flexibilität entgegenkommen. Einige neue Regeln sind für Arbeitgeber besonders wichtig, denn sie betreffen Eltern, die während des Bezugs von Elterngeld in Teilzeit arbeiten.

Breiterer Stundenkorridor für Teilzeitarbeit: Der Stundenkorridor, in dem Eltern neben dem Bezug von Elterngeld arbeiten können, wird auf 24 bis 32 Stunden erweitert (bisher 25 bis 30 Stunden). Eltern können demnach im Schnitt eine Wochenstunde weniger oder auch bis zu zwei Wochenstunden mehr arbeiten als bisher. So haben sie auch während des Bezugs des so genannten Partnerschaftsbonus mehr Spielraum für ihre Arbeitszeit und können auf mögliche betriebliche oder persönliche Belange besser reagieren.

Flexibilität bei Partnerschaftsbonus: Den Partnerschaftsbonus erhalten Eltern, wenn beide parallel in Teilzeit arbeiten. Künftig können Eltern die Bezugsdauer flexibel zwischen zwei und vier Monaten wählen. Bisher galt eine feste Bezugsdauer von vier Monaten. Das heißt: Beide Elternteile mussten mindestens vier Monate parallel in Teilzeit arbeiten.

Weniger Bürokratie: Eltern, die während des Elterngeldbezugs erwerbstätig sind, werden entlastet, indem sie den Umfang ihrer Arbeitszeit grundsätzlich nur bei Beantragung nachweisen müssen. Arbeitgeber müssen also entsprechende Bescheinigungen nur einmal ausstellen.

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