Falsch geparkt? Ohne grüne Plakette darf kein Auto in der Umweltzone abgestellt werden.
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Gerichtsbeschluss

Falsch geparkt, Fahrer unbekannt – wer zahlt das Verfahren?

Obacht, wem Sie Ihr Auto leihen! Ist bei einer Verkehrsordnungswidrigkeit der Fahrer nicht zu ermitteln, kann der Halter zur Kasse gebeten werden.

Der Fall: Ein Auto wurde ohne vorgeschriebene Plakette in einer Marburger Umweltzone geparkt – eine Ordnungswidrigkeit. Die zuständige Behörde schickte einen Anhörungsbogen an den Halter, um das Vergehen zu ahnden und den Fahrer zu ermitteln. Doch der Halter schickte zwar den Bogen zurück, machte aber über den Fahrer keine Angaben. Die Behörde stellte das Verfahren daraufhin ein, wollte aber dem Halter die Kosten des Verfahrens auferlegen. Dieser legte Widerspruch ein.

Der Beschluss: Das Amtsgericht Marburg entschied im Sinne der Behörde. Das Gericht bezog sich auf § 25a der Straßenverkehrsordnung. Dieser besagt, dass der Halter eines Fahrzeugs die Kosten für ein Bußgeldverfahren übernehmen muss, wenn der Fahrer nicht vor Eintritt der Verjährung ermittelt werden kann oder die Ermittlung für die Behörde einen unangemessenen Aufwand bedeuten würde. Diese Bestimmung gilt nach Überzeugung des Gerichts auch für das Parken eines Autos ohne Umweltplakette in einer Umweltzone. Die Richter befanden auch, dass die Behörde ausreichend ermittelt habe. In einem minderschweren Fall wie diesem reiche das Verschicken eines Anhörungsbogens aus. (Beschluss vom 24. Januar 2022, Az. 52 OWi 45/21)

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