Feiertag auf einem Wochentag? Wer arbeiten muss, dem steht ein Ruhetag zu.
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Urteil

Feiertagsarbeit: Wie lange dauert ein Ersatzruhetag?

Für Arbeit an einem Feiertag steht Arbeitnehmern ein Ersatzruhetag zu. Ob damit ein Kalendertag oder 24 freie Stunden gemeint sind, entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.

Wer Mitarbeiter an einem Feiertag beschäftigt, der auf einen Werktag fällt, muss ihnen einen Ersatzruhetag gewähren. So regelt es das Arbeitszeitgesetz in Paragraf 11. Was bedeutet das konkret? Genügen 24 Stunden Freizeit oder muss es ein ganzer Tag von null bis 24 Uhr sein? Diese Frage hat das Bundesarbeitsgericht in einem aktuellen Urteil geklärt.

Der Fall: Der Mitarbeiter eines Logistikzentrums arbeitete Vollzeit in der Nachtschicht. Seine Arbeitszeit begann abends zwischen 18 und 19 Uhr und endete am folgenden Morgen zwischen 2 und 3 Uhr. Regelmäßig arbeitete er an Feiertagen, die auf einen Wochentag fielen. Als Ausgleich erhielt er einen so genannten Rolltag: Er konnte nach Schichtende freinehmen und erst am Folgetag abends wieder zur Arbeit kommen. Der Mitarbeiter verlangte hingegen einen vollen 24-Stunden-Tag frei und klagte.

Das Urteil: Die Richter am Bundesarbeitsgericht entschieden im Sinne des Mitarbeiters. Nach dem Arbeitszeitgesetz stehe dem Mitarbeiter ein Ersatzruhetag zu. Ein Ersatzruhetag im Sinne des Gesetzes sei ein Werktag, an dem der Arbeitnehmer von null bis 24 Uhr keine Arbeitsleistung erbringen müsse. Ein davon abweichender individueller Zeitraum mit einer Dauer von 24 Stunden – wie der „Rolltag“, den der Arbeitgeber gewährt hatte – genüge nicht, so die Richter. Der Arbeitnehmer befinde sich dann an zwei aufeinanderfolgenden Kalendertagen im Dienst. (Urteil vom 08.12.2021, Az.: 10 AZR 641/19)

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