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Politik und Gesellschaft

Finanzkontrolle Schwarzarbeit bekommt mehr Befugnisse

Im Kampf gegen illegale Beschäftigung erhält der Zoll künftig mehr Personal und mehr Rechte. Das hat der Bundesrat beschlossen.

Nach dem Bundestag hat jetzt auch der Bundesrat das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch verabschiedet. Zu den Neuerungen zählt eine deutliche Personalaufstockung beim Zoll.

Demnach sollen bis 2030 insgesamt 4.360 zusätzliche Stellen geschaffen werden. Davon entfallen rund 3.500 allein auf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), eine Sondereinheit des Zolls.

Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüft die FKS bislang nur, wenn tatsächlich Dienst- und Werkleistungen erbracht werden. Das soll mit dem neuen Gesetz anders werden.

Dazu werden die Befugnisse der Ermittler erweitert. Sie sollen künftig auch solche Fälle von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit prüfen dürfen, bei denen Dienst- oder Werkleistungen noch gar nicht erbracht wurden, sich aber bereits anbahnen. Deshalb erhalten sie zum Beispiel Kompetenzen, auf Tagelöhnerbörsen zu ermitteln sowie mehr Möglichkeiten, Schwarzarbeit auf Online-Plattformen aufzuspüren.

Außerdem soll die FKS künftig auch Fälle von vorgetäuschten Dienst- oder Werkleistungen prüfen, die nur dazu dienen, unberechtigt Sozialleistungen zu erhalten. Darüber hinaus erhält sie Kompetenzen, die Unterkünfte für Arbeitnehmer auf Einhaltung der Mindeststandards nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz zu kontrollieren.

In Kraft treten die Neuerungen, sobald das Gesetz vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt verkündet wurde.

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Foto: Andreas Gruhl - stock.adobe.com Schild weist auf der Straße auf eine Zollkontrolle hin.

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