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Gerichtsurteil

Frankfurt muss Diesel-Fahrverbote verhängen

Hamburg hat schon Fahrverbote für Diesel. Jetzt folgt auch Frankfurt. Der ZDH kritisiert das Gerichts-Urteil und fordert Lösungen von der Autoindustrie.

Die Stadt Frankfurt am Main muss vom 1. Februar 2019 an Diesel-Fahrverbote einführen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Wiesbaden entschieden. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte gegen das Land Hessen geklagt, weil in der Mainmetropole die zulässigen Grenzwerte für Stickoxide überschritten wurden.

Konkret ging es in dem Verfahren um den Luftreinhalteplan der Stadt. Der muss laut VG Wiesbaden ab 1. Februar 2018 Folgendes vorsehen:

  • Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge der Norm Euro-4 und älter sowie
  • Fahrverbote für Benziner der Klassen 1 und 2.

Zudem sollen zum 1. September 2019 Fahrverbote für Euro-5-Diesel eingeführt werden, lautet das Urteil.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert die Entscheidung. „Die aktuelle Tendenz einiger Verwaltungsgerichte zur sehr kurzfristigen Anordnung von Fahrverboten ist äußerst bedenklich“, sagt Generalsekretär Holger Schwannecke. Im Sinne einer nachhaltigen Lösung sei das nicht.

Vielmehr sieht der ZDH-Generalsekretär die Automobilindustrie in der Pflicht: „Um den Prozess der Luftschadstoffreduzierung weiter zu beschleunigen, ist es dringlicher denn je, jetzt rasch die technischen Möglichkeiten für die Hardware-Nachrüstung zu schaffen."

Fahrverbote für Diesel gibt es bereits seit 1. Juni 2018 in Hamburg. Die Durchfahrtssperren gelten auf zwei Straßenabschnitten für alle Dieselfahrzeuge, die die Euro-4-Norm nicht erfüllen. Beschlossene Sache sind Dieselfahrverbote auch in Stuttgart, sie kommen zum Jahreswechsel.

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