Ein Buchhalter droht nach einer Auseinandersetzung, dass er den Chef aus dem Fenster schmeißen will. Dafür kassiert er eine fristlose Kündigung.
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Urteil

Fristlose Kündigung nach Drohung gegen den Chef?

Ein Mitarbeiter droht, dass er den Chef aus dem Fenster schmeißen will und erhält die fristlose Kündigung. Doch er klagt gegen den Rausschmiss.

Der Fall: Ein Buchhalter hat eine Auseinandersetzung mit seinem Chef. Anschließend tauscht sich der Mitarbeiter mit einer Kollegin aus. Im Gespräch sagt er über seinen Vorgesetzten: „Diesen kleinen Wicht schmeiße ich aus dem Fenster. Ich lasse mir das nicht länger gefallen. Ich bin kurz vorm Amoklauf. Ich sage dir, bald passiert was. Der lebt gefährlich, sehr gefährlich.“ Wegen dieser Äußerung kassiert der Mitarbeiter die fristlose Kündigung und klagt vor Gericht gegen seinen Arbeitgeber.

Das Urteil: Das Arbeitsgericht Siegburg entscheidet zu Gunsten des Betriebs, die fristlose Kündigung sei gerechtfertigt. Die Kollegin des Buchhalters hatte in dem Fall als Zeugin ausgesagt. Das Gericht kam so zu der Überzeugung, dass der Mann seine Drohung „absolut ernst gemeint“ hat. Die Äußerungen hätten „sowohl die Ankündigung für eine Gefahr von Leib und Leben des Vorgesetzten als auch die Ankündigung eines Amoklaufs beinhaltet“.

Eine vorherige Abmahnung sei in diesem Fall nicht nötig gewesen, so das Gericht. Und auch eine Weiterbeschäftigung bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist sei dem Betrieb nicht zuzumuten gewesen. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht, da in dem Fall die Berufung zugelassen ist. (Urteil vom 4. 11. 2021, Az.: 5 Ca 254/21)

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