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Recht

Gefälschter Gesellenbrief: Handwerkskammer erstattet Strafanzeige

Der Gesellenbrief eines Mitarbeiters entpuppt sich als Fälschung. Der Betrieb meldet das der Kammer und die erstattet Strafanzeige. Zu Recht, urteilte das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstedt.

Eine Ausbildung im Handwerk dauert im Normalfall drei Jahre und wird mit dem Gesellenbrief belohnt. „Es kommt immer wieder vor, dass Gesellen- oder Meisterbriefe gefälscht werden“, sagt Walter Bantleon, Bereichsleiter „Recht und Handwerksrolle“ bei der Handwerkskammer Karlsruhe. Betrieben rät er, bei Verdacht die zuständige Handwerkskammer zu kontaktieren – wie in diesem aktuellen Fall.

Der Fall: Ein Mann hatte sich mit einem aus dem Internet heruntergeladenen Gesellenbrief für eine Anstellung in einem Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks beworben. Der Arbeitgeber hatte jedoch Zweifel an der Echtheit des Dokuments und kontaktierte die zuständige Handwerkskammer. Das Dokument war nicht echt, fand die Kammer heraus, und erstattete Strafanzeige gegen den Mann. Der Betrieb kündigte dem vermeintlichen Gesellen.

Das Urteil: Die Richter des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstedt (Az. 3 Ds 93 Js 1979/19) verurteilten den Mann wegen Urkundenfälschung zu 90 Tagessätzen, teilt die Handwerkskammer Karlsruhe mit.

Urkundenfälschung ist kein Kavaliersdelikt“, betont Walter Bantleon. Um das Renommee der handwerklichen Ausbildungsqualität zu schützen, leite die Kammer in jedem Fall rechtliche Schritte ein.

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