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Positive Ein-Jahres-Bilanz

Gesetz gegen Zahlungsmuffel wirkt

Maximal 30 Tage Zahlungsfrist in den AGB, höhere Verzugszinsen und Schadenersatz: Das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug zeigt Wirkung. Hier eine erste Bilanz.

Vor einem Jahr trat das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft, das nur für Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen gilt (wir berichteten). Seither dürfen Auftraggeber in ihren AGBs nur noch eine Zahlungsfrist von höchstens 30 Tagen festlegen, bei Individualverträgen sind bis zu 60 Tage erlaubt. Geändert hat sich unter anderem auch die Höhe der Verzugszinsen: Der Zinssatz wurde von acht auf neun Prozent angehoben. Außerdem werden bei Verzug auf jeden Fall 40 Euro Schadenersatz fällig.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) hat jetzt eine positive Ein-Jahres-Bilanz gezogen: „Die Zahlungsmoral privater Kunden ist gestiegen“, sagt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. „Die Betriebe melden daher eine verbesserte Liquidität. Das stärkt ihre Planungssicherheit.“ Er bezieht sich dabei auf die Zahlen der Wirtschaftsauskunftei Creditreform: Demnach gaben 88,8 Prozent der befragten Handwerksbetriebe im Frühjahr 2015 an, ihr Geld innerhalb von 30 Tagen zu erhalten. Im Frühjahr 2014 trafen 87,2 Prozent diese Aussage. „Die Absicht der Europäischen Kommission, die Zahlungsverzugs-Richtlinie zu überarbeiten, ist deshalb aus deutscher Sicht nicht erforderlich“, erklärt Schwannecke.

Über alle Branchen hinweg haben sich die Überfälligkeitstage von durchschnittlich 13,50 Tagen im ersten Halbjahr 2014 auf 13,07 Tage im ersten Halbjahr 2015 reduziert. In Niedersachsen sank diese Zahl von 13,79 auf 13,16 Tage. Das geht aus dem Report "Zahlungsindikator Deutschland – Sommer 2015" hervor, für den die Unternehmensgruppe Creditreform Zahlungsbelege mit einem Volumen von rund 45 Milliarden Euro ausgewertet hat.

Auch die Unternehmensgröße spielt der Creditreform zufolge beim Zahlungsverhalten eine wesentliche Rolle: Mit einem Gesamtbetrag von 1,1 Milliarden Euro sei das Gesamtvolumen der Überfälligkeit, das große Unternehmen erreichen, deutlich höher als das der kleinen (453 Millionen Euro) oder der mittleren Betriebe (332 Millionen Euro). Zu prüfen sei angesichts dieser Höhe, „ob große Unternehmen eher Zahlungsverzüge bei der Rechnungsbegleichung in Kauf nehmen“, schreiben die Autoren des Reports.

(afu)

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