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Unternehmensfinanzierung

KfW-Schnellkredit: KfW kontrolliert Betriebe direkt!

Mehr Aufwand beim KfW-Schnellkredit: Für eine Kontrolle könnte die KfW Unterlagen direkt in den Betrieben anfordern.

Auf einen Blick:

  • Betriebe, die einen KfW-Schnellkredit erhalten haben, müssen ihre Antragsunterlagen demnächst vielleicht noch ein zweites Mal vorlegen – diesmal direkt bei der KfW.
  • Statt bei den Banken die dort bereits vorliegenden Unterlagen einzusehen, will sie diese stichprobenartig von den Betrieben anfordern. Um den Aufwand für die Banken gering zu halten.

Beim KfW-Schnellkredit wählt die KfW einen ungewöhnlichen Weg, um die „ordnungsgemäße Beantragung und Verwendung“ dieses Förderkredits zu überprüfen: Sie will stichprobenartig Kontrollen der Betriebe als Kreditempfänger vornehmen.

Erste Prüfungen noch im Dezember 2020

Aufgrund der vollen Risikoübernahme durch den Bund sei sie „von unseren Auftraggebern zu weitergehenden Prüfungen verpflichtet“, schreibt sie in den „KfW-Informationen für Multiplikatoren“ vom 16. Dezember.

Daher werde sie „ab dem ersten Quartal 2021 stichprobenhafte Prüfungen“ bei den Kreditnehmern vornehmen. Dazu sei sie gemäß ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Ein „Pretest“ sei sogar noch im Dezember 2020 geplant.

Im Fokus stünden bei der Überprüfung „die ergänzenden Angaben zum Antrag, die vom Endkreditnehmer bestätigt werden müssen“. Bei den „ergänzenden Angaben“ handelt es sich unter anderem um

  • den Nachweise der Mitarbeiterzahl,
  • Nachweise für Umsatz und Gewinn im Jahr 2019 (oder alternativ 2017 bis 2019) in Form von Jahresabschlüssen oder Betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA).

Um Banken zu entlasten: Betriebe sollen Unterlagen einreichen

Eigentlich führt die KfW „stichprobenartig Hausbankprüfungen“ durch, denen diese Antragsunterlagen der Betriebe seit der Antragstellung vorliegen. Das hatte sie handwerk.com kürzlich bestätigt.

Nun heißt es jedoch, dass diese Prüfungen mit „möglichst geringem Aufwand für die involvierten Durchleitungsbanken verbunden sein“ sollen. Daher werde die KfW „geeignete Prüfungsunterlagen direkt beim Endkreditnehmer anfordern und diese in der KfW auswerten“.

Zeitgleich mit dem Anschreiben an die Endkreditnehmer, also die Selbstständigen und Unternehmer, erhielten deren Durchleitungsbanken Informationen über die bevorstehenden Prüfungen. Im Anschluss will die KfW die Durchleitungsbank über das Prüfungsergebnis informieren – und gegebenenfalls „über das weitere Vorgehen, falls die Prüfung Auffälligkeiten gezeigt hat und weitere Schritte erforderlich sein sollten“.

Schnellkredit: Schnell und unbürokratisch?

Der KfW-Schnellkredit soll auch Kleinstunternehmen und Solo-Selbstständigen in der Corona-Krise schnell und unbürokratisch Zugang zu Liquidität verschaffen. Das hatte Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier Anfang November angekündigt. Dazu sind die Banken von der Haftung für das Kreditrisiko freigestellt und die Berechtigung von Unternehmen auf den Schnellkredit anhand nur weniger Unterlagen schnell prüfen können.

Daran halten sich allerdings nicht alle Banken. Laut KfW steht es ihnen frei steht, Unterlagen über die KfW-Anforderungen hinaus zu verlangen. Von diesem Recht machen einige Hausbanken regen Gebrauch und verzögern so eine schnelle Auszahlung, wie Steuerberater, Unternehmensberater und Handwerker berichten.

Den KfW-Schnellkredit 2020 können betroffene Unternehmen noch bis zum 30 Juni 2021 beantragen. Die EU-Kommission hat einer Verlängerung über den 31. Dezember 2020 hinaus zugestimmt.

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