Vorgeprescht ist das Bundesland Sachsen. Mit einer Bundesratsinitiative hat der Freistaat das Zusätzlichkeitskriterium des Zukunftsinvestitionsgesetzes in Frage gestellt und mit der Mehrheit der Länderstimmen zu Fall gebracht.
Sachsen argumentiert mit den leeren Kassen und plädiert dafür, noch nicht verausgabte Mittel auch für bereits geplante Investitionen nutzen zu dürfen. Dem hat die Länderkammer nicht zugestimmt. Sie hat vorerst entschieden, die Zusätzlichkeit nur noch vorhaben- und nicht mehr summenbezogen zu handhaben. Ob das der Bundestag und die Bundesregierung mittragen, wird in Berlin diskutiert.
"Wird das Zusätzlichkeitskriterium gelockert, gehen wichtige Konjunkturimpulse verloren“, warnt Felix Pakleppa, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes.
Das Handwerk befürchtet, dass Kommunen ihre Investitionen aus dem Konjunkturpaket II nicht mehr nachweisen müssen. Damit könnten Klamme Gemeinden die Bundesmittel auch anderweitig nutzen, beispielsweise zum Stopfen von Haushaltslöchern.
Besonders hart träfe das Bundesländer wie Bayern, wo das Konjunkturpaket noch nicht so weit verteilt ist, wie etwa in Niedersachsen.
Auch der Bundesrechnungshof teilt nach einem Bericht an den Haushaltsausschuss des Bundes Pakleppas Bedenken. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks gibt zu Bedenken, dass mit der Abschaffung der Zusätzlichkeitsregelung "Konjunkturimpulse für das Handwerk teilweise verpuffen“.
(ha)