Werden Sie als Chef krank, müssen Sie selbst für einen Ausgleich fehlender Einnahmen sorgen. Dabei können einige Versicherungspolicen helfen, sagt Alexander Beurmann von der unabhängigen Versicherungsberater-Kanzlei Falken Sammer Depper in Hamburg.
Krankengeld und Krankentagegeld
Arbeitnehmer haben bei Krankheit Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld von der Krankenkasse. Wer sich als Selbstständiger ähnlich absichern will, muss sich selbst darum kümmern:
Für Alexander Beurmann sind Krankengeld und Krankentagegeld eine wichtige Absicherung für Selbstständige. „Die Zahlungen sollten die Lücke zum gesetzlichen Nettoeinkommen schließen“, sagt der Berater. Allerdings sind sie in der Praxis gedeckelt:
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Berufsunfähigkeit oder Erwerbsunfähigkeit
Der Bezug von Krankengeld ist auf maximal 78 Wochen begrenzt, Krankentagegeldversicherungen enden bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt, wenn ein Versicherter seinen Beruf aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr ausüben kann. Sie sei für daher jeden Selbstständigen „nahezu die wichtigste Versicherung und die erste Wahl, wenn es um die Absicherung der Arbeitskraft geht“, sagt Beurmann.
Der Abschluss sei im Handwerk aufgrund größerer Risiken und häufigerer Vorerkrankungen oft schwierig. Das führe regelmäßig zu hohen Versicherungsbeiträgen, dem Ausschluss bestimmter Erkrankungen oder zur Ablehnung von Versicherungsanträgen.
Doch selbst bei Ausschluss typischer Berufskrankheiten könne eine solche Police sinnvoll sein, betont der Experte: „Jeder sollte sich bewusst machen, dass es nicht nur um körperliche Erkrankungen geht, sondern auch um schwere psychische und Krebserkrankungen, die in allen Schichten und Berufen zunehmen und vor denen niemand geschützt ist.“
Wer keine Chance auf eine bezahlbare Berufsunfähigkeitsversicherung hat, sollte sich zumindest um eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kümmern, rät Beurmann. „Die ist leichter zu bekommen und die Beiträge sind geringer.“ Dafür zahlt die Versicherung auch nur, wenn der Versicherte erwerbsunfähig ist. „Ein Fliesenleger mit kaputten Knien ist wahrscheinlich berufsunfähig, aber nicht erwerbsunfähig, denn er könnte ja noch andere Arbeiten im Büro erledigen“, erklärt der Experte den Unterschied.
Absicherung bei Unfällen
Ein zusätzlicher sinnvoller Schutz ist für Selbstständige nach Beurmanns Einschätzung die Absicherung gegen Unfallfolgen:
Zudem könnten Versicherte mit der Unfallversicherung auch eine Unfallrente vereinbaren. „Aber das ist nur sinnvoll, wenn man keine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung bekommen kann“, sagt Beurmann. Auch eine kleine Rente der BG steht bei bleibenden Schäden in Aussicht, doch die ersetze nicht die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tipp: Die volle Wahrheit bei Gesundheitsfragen!
Egal ob Krankentagegeld-, Berufsunfähigkeit- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Vor dem Vertragsabschluss steht eine Gesundheitsprüfung. Wer dabei unvollständige oder falsche Angaben macht, wird am Ende nichts bekommen. Beurmann rät:
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