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Mängelhaftung

Was zahlt die Haftpflicht bei Materialfehlern?

Versichern können sich Handwerker gegen fast alles. Aber gilt das auch für die Folgen von Materialfehlern?

Mängel am Material können für Handwerker teuer werden: Der Hersteller muss das Material zwar ersetzen – mehr aber auch nicht. Können sich Betriebe gegen solche Risiken versichern? Möglichkeiten gebe es durchaus, sagt Versicherungsberater Michael Jander vom Bund versicherter Unternehmer. Das sei alles eine Frage des Geldes – doch nicht immer sinnvoll.

Ein- und Ausbaukosten:  Lohnt sich eine Zusatzversicherung?
Die Ein- und Ausbaukosten sind in solchen Fällen erst einmal Sache des Handwerkers. Die normale Betriebshaftpflichtversicherung helfe in solchen Fällen nicht, sagt Jander.

Wer die Ein- und Ausbaukosten absichern will, benötige eine Produkthaftpflichtversicherung. „Wenn jemand die Produkthaftpflichtversicherung mit dem Baustein ‘Ein- und Ausbaukosten‘ abschließt, gilt die Leistung unabhängig davon, wer eventuell noch mit in der Haftung ist. Das soll dann nicht das Problem des Versicherungsnehmers sein“, sagt Jander.

Doch der Experte ist skeptisch, ob das eine sinnvolle Lösung ist. „So eine Police ist schon ein Kostenfaktor, das wird teuer“, warnt Jander. Zudem hat auch der beste Versicherungsschutz seine Grenzen: Häufen sich die Schadensfalle bei einem Handwerker, dann wird der Versicherer die Police kündigen. „Ein oder zwei Schäden, das ist kein Problem“, berichtet Jander. „Aber nach dem dritten Schaden hintereinander mit dem gleichen Produkt vom gleichen Hersteller würde die Versicherung relativ schnell die Reißleine ziehen.“

Sein Fazit: „Pauschal würde ich eine Produkthaftpflichtversicherung für Ein- und Ausbaukosten nicht empfehlen. Man muss im Einzelfall schon sehr genau prüfen, ob sich das wirklich lohnt.“ Das gelte umso mehr, als der Gesetzgeber eine Neuregelung für die Haftung von Materialmängeln plant. Auch wenn derzeit noch unklar ist, wann diese Änderung kommt – und ob sie wirklich die Haftungsrisiken senkt.

Nächste Seite: Wer zahlt, wenn der Materialfehler zu Schäden beim Kunden führt?

Folgeschäden: Genügt die Deckung?

Noch teurer können Materialfehler werden, wenn dem Kunden dadurch Folgeschäden entstehen. Die gute Nachricht: Im Prinzip deckt eine Betriebshaftpflichtversicherung Schäden Dritter. Also auch Folgeschäden des Kunden.

Das setzt allerdings eine ausreichende Deckungssumme voraus. Doch nicht selten entscheiden sich Handwerker am Anfang ihrer Selbstständigkeit für eine möglichst günstige Police mit knappen Deckungssummen, um die Kosten niedrig zu halten. Diese Deckungssumme reicht nach ein paar Jahren oft nicht mehr aus. So ändert sich in vielen Betrieben mit der Zeit der Versicherungsbedarf, zum Beispiel durch den Einsatz neuer Materialien und Techniken, aber auch durch neue Geschäftsfelder.

Janders Rat: „Handwerker sollten regelmäßig ihre Police überprüfen, ob die Deckungssumme noch zum Unternehmen passt.“ Das gelte sowohl für Sach- wie auch für Personenschäden. Sonst könnten Betriebe trotz Haftpflicht auf großen Folgeschäden sitzen bleiben.

Letzte Seite: Was die Haftpflichtversicherung (fast) nie abdeckt!

Die Grenzen der Haftpflichtversicherung

Doch egal wie gut sich Betriebe absichern – jede Haftpflichtversicherung hat klare Grenzen:


(jw)

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