Die Bundesregierung will die Rechte der Käufer
verbessern. Einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Modernisierung des
Schuldrechts hat das Bundeskabinett beschlossen. Danach
soll die gesetzliche Gewährleistungsfrist (Garantiezeit) für jeden
Käufer künftig zwei Jahre ab Lieferung - bisher sechs Monate -
betragen.