Bundestag und Bundesrat haben eine Ausweitung der Mautpflicht für Lastkraftwagen beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass die Lkw-Maut zum 1. Dezember 2023 um eine CO2-Komponente erweitert wird. Wie hoch die Maut pro gefahreren Kilometer ist, hängt laut einer vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Tabelle von der CO2-Emissionsklasse und der Schadstoffklasse ab.
Das Gesetz sieht aber noch eine weitere Neuerung vor: Ab 1. Juli 2024 wird die Maut auch auf Lastkraftwagen mit mehr als 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen ausgeweitet – allerdings trifft die Mautpflicht nicht alle Fahrzeuge mit weniger als 7,5 Tonnen. Explizit ausgenommen sind dem Beschluss zufolge Fahrten von Handwerkern oder Personen mit handwerksähnlichen Berufen.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Ausnahmeregelung, handwerkliche Betriebe würden so nicht zusätzlich finanziell belastet. Kritisch zu werten sei jedoch, dass bereits ab Dezember 2023 die bestehende Maut für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen deutlich angehoben wird, was indirekte Kostensteigerungen für Handwerk und Verbraucher mit sich bringen könne.
Der Zentralverband Deutsches Baugewerbe (ZDB) wertet den Beschluss der Handwerkerausnahme für Fahrzeuge unter 7,5 Tonnen als ein wichtiges Signal an die Baubranche: „Die Bauunternehmen stehen aufgrund der Material- und Energiekostensteigerungen ohnehin unter massivem Druck. Ohne die Handwerkerausnahme würde sich das Bauen in Deutschland noch weiter verteuern“, sagt ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.
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