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Autofahrerin weicht Kind aus - Eltern müssen zahlen

Eltern müssen zahlen

Weicht ein Auto einem Kind aus, müssen die Eltern unter bestimmten Voraussetzungen den Fahrzeugschaden bezahlen. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Weicht ein Auto einem Kind aus, müssen die Eltern

unter bestimmten Voraussetzungen den Fahrzeugschaden bezahlen. Das

hat kürzlich das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden.

Der Fall: An einem Frühlingstag hatte eine Nachbarin die

3-jährige Laura vom Kindergarten abgeholt. Unterwegs sah das

Mädchen seine Mutter auf der anderen Straßenseite. Es riss sich los

und rannte auf die Straße. Die Fahrerin eines herannahenden Autos

zog geistesgegenwärtig ihr Auto zur Seite. Sie schaffte es

hierdurch, dass sie Laura nur leicht streifte. Allerdings landete

ihr Wagen frontal vor einem Baum.

Die Richter vertreten in ihrer Entscheidung die Auffassung, dass

der Fahrerin kein Vorwurf zu machen sei. Der Unfall sei für sie

unabwendbar gewesen. Da die Eltern eines 3jährigen Kindes aber eine

"grundsätzlich dauernde" Aufsichtspflicht haben, seien sie

rechtlich für die Folgen der Handlungen ihres Kindes verantwortlich

und zur Entschädigung verpflichtet. Diesen Aufwendungsersatz

bewerten die Richter unter Berücksichtigung aller Umstände mit 50

Prozent des Fahrzeugschadens. Diesen müssen Lauras Eltern an die

Fahrerin des Unfallwagens zahlen (OLG Hamm, 13 U 45/00, DAR 2001,

127).

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