Auf einen Blick:
- Das neue Förderprogramm des Bundes richtet sich an Eigenheimbesitzer, die in eine Photovoltaikanlage, einen Batteriespeicher und eine Ladesäulen investieren wollen.
- Die Höhe der Förderung beträgt maximal 10.200 Euro: Um an das Geld zu kommen, müssen aber diverse Anforderungen erfüllt werden.
- Zudem ist bei der Antragsstellung die richtige Reihenfolge wichtig: Erst muss der Antrag bei der Förderbank KfW gestellt werden, erst dann dürfen die drei erforderlichen Komponenten bestellt werden.
Zum 1. September 2023 hat der Bund die Förderung von Elektro-Fahrzeugen für Betriebe ersatzlos gestrichen. Jetzt hat das Bundesverkehrsministerium ein neues Förderprogramm auf den Weg gebracht: Es geht ab dem 26. September an den Start. Handwerker können davon nur privat profitieren und bis zu 10.200 Euro Fördergeld erhalten.
Programm „Solarstrom für Elektroautos“: Das sind die Anforderungen
Laut Bundesverkehrsministerium müssen sie allerdings folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Handwerker haben ein Wohnhaus, das sie selbst nutzen.
- Sie schaffen eine Ladestation zusammen mit einer neuen Photovoltaik-Anlage und einem Speicher an. Alle drei Komponenten müssen fabrikneu beschafft werden.
- Die neue Photovoltaikanlage muss eine Leistung von mindestens 5 kWp haben, beim Batteriespeicher liegt die Mindestanforderung bei 5 kW. Und auch für die Ladestation gibt es Vorgaben.
- Wer den Förderantrag stellt, muss entweder bereits ein eigenes, rein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug (BEV) haben oder zumindest solches Fahrzeug verbindlich bestellt haben. Bei der Auszahlung der Förderung müssen Eigenheimbesitzer dann einen verbindlichen Nachweis über das BEV erbringen.
- Der erzeugte und bei Bedarf zwischengespeicherte Photovoltaikstrom muss vorranging für das Laden des E-Autos genutzt werden.
- Die Einbaumaßnahmen müssen von Fachunternehmen durchgeführt werden, anschließend muss die Inbetriebnahme beim Netzbetreiber angemeldet werden.
- Fördergeld gibt es zudem nur, wenn der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien genutzt wird – vorrangig aus der Eigenerzeugung.
Das Bundesverkehrsministerium (BMDV) weist daraufhin, dass das neue Förderprogramm nicht mit anderen Fördermitteln wie zum Beispiel Krediten, Zulagen oder Zuschüssen kombiniert werden kann.
[Tipp: Bleiben Sie beim Thema E-Mobilität auf dem Laufenden – mit dem kostenlosen handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!]
Der Weg zur Förderung: So funktioniert es
Der Förderantrag kann ab dem 26. September 2023 bei der KfW gestellt werden. Wichtig: Zum Zeitpunkt des Antrags dürfen Eigenheimbesitzer laut der Förderbank noch keine der Komponenten besitzen und diese auch noch nicht bestellt haben. Der Weg zur Förderung sieht laut KfW wie folgt aus:
- Schritt 1: Der Antrag muss im Kundenportal unter „Meine KfW“ gestellt werden.
- Schritt 2: Sobald die Zusage für den Zuschuss vorliegt, dürfen Eigenheimbesitzer die Ladestation, die Photovoltaikanlage und den Solarstromspeicher bestellen und die Installation beauftragen.
- Schritt 3: Eigenheimbesitzer müssen ab März 2024 dann noch diverse Unterlagen – einreichen, um die Förderung erhalten zu können. Dazu gehören unter anderem alle Rechnungen. Erst nach der Prüfung der Unterlagen wird das Fördergeld überwiesen.
Bis zu 10.200 Euro Fördergeld: Was heißt das konkret?
Für das Förderprogramm „Solarstrom für Elektroautos“ stellt das BMDV insgesamt 500 Millionen Euro bereit. Wie hoch der Zuschuss ist, den Eigenbesitzer erhalten können, ist leistungsabhängig. Dabei setzt sich der Zuschuss aus folgenden Komponenten zusammen:
- dem Pauschalbetrag für die Photovoltaikanlage
- dem Pauschalbetrag für den Batteriespeicher und
- dem Pauschalbetrag pro Ladepunkt
Diejenigen, die in ein sogenanntes bidirektionales Gesamtsystem investieren, können bis zu 10.200 Euro Fördergeld erhalten. Ansonsten beträgt der Zuschuss maximal 9.600 Euro.
Die Liste mit förderfähigen Ladestationen will die KfW noch im September veröffentlichen. Aus der Förderrichtlinie geht allerdings schon die Mindestanforderung hervor: Sie liegt bei 11 kW. Gleiches gilt für bidirektionale Ladestationen.
Tipp: Wer wissen möchte, ob sein Investitionsvorhaben förderfähig ist, kann das mit dem Vorab-Check auf der Website der KfW testen.
Beispielrechnung der KfW: So könnte es im Einzelfall aussehen
Die KfW hat auf ihrer Website ein Beispiel veröffentlicht, was ein förderfähiges Vorhaben kosten kann und wie es sich finanzieren lässt.
Dabei geht die Förderbank von folgender Ausgangslage aus: Der Besitzer eines Elektroautos will zu Hause eine Ladestation installieren. Zudem will er eine Photovoltaikanlage und einen Solarstromspeicher anschaffen. Insgesamt kommen Kosten von 32.000 Euro auf ihn zu:
So geht es im Fallbeispiel weiter: Vor der Bestellung der drei Komponenten beantragt der Mann den Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ bei der KfW. Der kann mit folgender Förderung rechnen:
Solarstrom für E-Fahrzeuge: Wer bei der neuen Förderung leer ausgeht
Eigenheimbesitzer, die bereits eine Photovoltaikanlage haben, können das neue Förderprogramm nicht in Anspruch nehmen. Das liegt daran, dass das Bundesverkehrsministerium nur das Kombi-Paket aus neuer Ladestation, neuer PV-Anlage und neuem Speicher fördert. Eine rückwirkende Förderung bereits begonnener Maßnahmen sei nicht möglich, heißt es in der Pressemitteilung der Behörde.
Der Zuschuss kommt laut KfW ebenfalls nicht in Frage für:
- Neubauten vor dem Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Auch Betriebe können die neue Förderung nicht in Anspruch nehmen, da sie sich lediglich an private Eigenheimbesitzer richtet. Allerdings dürften Handwerksbetriebe indirekt von dem neuen Förderprogramm profitieren, wenn sie von Kunden mit Installation einer Photovoltaikanlage, eines Speichers oder einer Ladestation beauftragt werden.
Tipp: Sie wollen beim Thema E-Mobilität nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!
Auch interessant: