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Urteil zur Lohnfortzahlung

Krankheit muss bewiesen werden

Eine Krankschreibung geht nahtlos in die nächste über. Besteht dann weiter Anspruch auf Lohnfortzahlung?

Klare Antwort des Bundesarbeitsgerichts (BAG): Die Lohnfortzahlung gibt es nur für sechs Wochen, auch wenn während einer Erkrankung eine zweite Krankheit auftritt. Ein neuer Anspruch entstehe nur, wenn die erste Krankheit beim Auftreten der zweiten Erkrankung beendet war.

Gibt es für den Arbeitgeber Hinweise, dass die zweite Krankheit schon während der ersten begonnen hat, ist der Arbeitnehmer in der Beweislast: Er muss nachweisen, dass die neue Krankheit später begonnen hat.

BAG: Urteil vom 25. Mai 2016, Az. AZR 318/15

(jw)

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