„Die sind dermaßen abgebrüht, das kann man sich gar nicht vorstellen“, sagt Rudolf W. (Name von der Redaktion geändert) über die GWE-Wirtschaftsinformationsdienst GmbH. Der Seniorchef eines Schreinereibetriebes in Reutlingen war von dem Unternehmen wegen eines Eintrags in das Online-Branchenverzeichnis www.gewerbeauskunft-zentrale.de angeschrieben worden und hatte sich beim kurzen Überfliegen nichts Böses gedacht: „Das Schreiben war so aufgemacht, als ob es von amtlicher Stelle käme.“
Kurzerhand unterzeichnete der Schreinermeister das Formular und setzte den Firmenstempel darauf. Dann schnappte die Falle zu: Er bekam eine Rechnung für einen Zweijahresvertrag. Die Forderung belief sich auf 569 Euro pro Jahr, Mehrwertsteuer inklusive. Auf die Kostenpflicht hatte der GWE-Wirtschaftsinformationsdienst zuvor im Kleingedruckten hingewiesen und darauf berief er sich jetzt.
Rudolf W. schrieb sofort zurück, er habe nichts bestellt und würde die Rechnung daher auch nicht anerkennen. „Aber das scherte die alles überhaupt nicht“, erzählt er. Stattdessen seien Mahnungen gefolgt, Schreiben eines Inkassobüros und Kopien von Gerichtsurteilen, die zugunsten der GWE ausgefallen seien.
Lesen Sie auf Seite 2, wie der Schreinermeister mit den Einschüchterungsversuchen umgegangen ist.
Hilfe vom Rechtsberater der Handwerkskammer
Davon ließ Rudolf W. sich jedoch nicht einschüchtern. Er wandte sich an Richard Schweizer, den Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen. Der riet ihm dazu, weiterhin nicht zu zahlen, sondern eine Anwaltskanzlei einzuschalten und den Vertrag wegen der versteckten Information über die Kostenpflicht anzufechten. Rudolf W. folgte dem Rat und reichte schließlich eine negative Feststellungsklage beim Amtsgericht Düsseldorf ein. Mit seiner Gegenwehr hatte er Erfolg: Der Branchenverzeichnis-Anbieter machte von sich aus einen Rückzieher und verzichtete ganz auf seine angeblichen Forderungen. Das Amtsgericht Düsseldorf fällte daraufhin ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, das keine ausformulierten Urteilsbegründungen enthält.
Über zwei Jahre habe die Auseinandersetzung in etwa gedauert, sagt der Schreinermeister. „Man muss da schon einen langen Atem und gute Nerven haben.“ Richard Schweizer appelliert an die Betriebe, nicht einzuknicken und dem Beispiel von Rudolf W. zu folgen. „Leider zahlt ja immer ein Teil der Angeschriebenen und dann leben diese Firmen damit ganz gut. Das ist einfach eine Mischkalkulation“, erklärt der Kammerjurist.
Auf was Sie achten müssen, um gar nicht erst in die Vertragsfalle zu tappen, erfahren Sie auf Seite 3.
Tipps, damit Sie nicht in die Falle tappen
Wesentlich nervenschonender ist es natürlich, erst gar nicht auf die unseriösen Anbieter und ihre Angebote hereinzufallen. Richard Schweizer zufolge gilt grundsätzlich: erst prüfen, dann unterschreiben. Der Rechtsberater der Handwerkskammer Reutlingen hat dafür einige Tipps und Hinweise zusammengestellt (Quelle: www.hwk-reutlingen.de):
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