Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro pro Stunde – die Lohnuntergrenze wird damit um 41 Cent angehoben. Abweichend davon gelten im Handwerk zum Teil Branchenmindestlöhne. Einige von ihnen steigen 2024 ebenfalls.
Lohnuntergrenzen im Dachdeckerhandwerk steigen 2024
Im Dachdeckerhandwerk gibt es zwei verschiedene Lohnuntergrenzen. Beide gelten bundesweit und steigen zum Jahreswechsel. Darauf haben sich die Tarifpartner im Herbst 2023 geeinigt.
Der Mindestlohn 1, der für ungelernte Arbeitnehmer gilt, steigt demnach zum 1. Januar 2024 auf 13,90 Euro pro Stunde. Fest steht schon, dass die Lohnuntergrenze im kommenden Jahr um weitere 45 Cent angehoben wird und ab 2025 bei 14,35 Euro liegt.
Der Mindestlohn 2 für gelernte Arbeitnehmer steigt 2024 auf 15,60 Euro pro Stunde – das sind 80 Cent mehr als bislang. Ein Jahr später soll die Lohnuntergrenze auf 16 Euro angehoben werden.
Laut Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks gilt der Mindestlohn 2 für Mitarbeitende, die „überwiegend fachlich qualifizierte Arbeiten des Dachdeckerhandwerks ausführen“. Dem Arbeitgeberverband zufolge fallen darunter zum Beispiel Beschäftigte, die einen Gesellenbrief im Dachdeckerhandwerk, Zimmer- oder Klempnerhandwerk vorweisen können.
Elektrohandwerke: So entwickeln sich die Mindestentgelte 2024
Zum Jahreswechsel steigt das Mindestentgelt in den Elektrohandwerken erneut. Ab 1. Januar 2024 liegt es dann bei 13,95 Euro pro Stunde. Gegenüber 2023 ist das ein Plus von 55 Cent.
Laut Bundesarbeitsministerium ist der Mindestlohn-Tarifvertrag für die Elektrohandwerke allgemeinverbindlich. Er gilt bundesweit einheitlich und hat noch eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2024. Wie es danach weitergeht, steht bislang nicht fest.
Gebäudereinigung: Diese Änderungen gibt es bei Lohngruppe 1 und 6
Im Gebäudereiniger-Handwerk steigen Anfang 2024 beide Lohnuntergrenzen. In der Lohngruppe 1, die für Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten gilt, steigt der Mindestlohn auf 13,50 Euro. In der Lohngruppe 6, die für Beschäftigte in der Glas- und Fassadenreinigung gilt, wird die Lohnuntergrenze auf 16,70 Euro angehoben.
Zuletzt waren die Branchenmindestlöhne in der Gebäudereinigung zum 1. Oktober 2022 gestiegen. Seither lagen sie bei 13 Euro (Lohngruppe 1) und 16,20 Euro (Lohngruppe 6) pro Stunde.
Branchenmindestlohn: Was 2024 im Gerüstbau gilt
Im Gerüstbauerhandwerk wurde die Lohnuntergrenze zuletzt zum 1. Dezember 2023 angehoben. Seither liegt der Mindestlohn bei 13,60 Euro pro Stunde. Die nächste Erhöhung kommt dann im Herbst 2024. Die Tarifvertragsparteien haben sich darauf verständigt, dass der Branchemindestlohn zum 1. Oktober 2024 auf 13,95 Euro steigt.
Maler- und Lackiererhandwerk: So entwickeln sich die Lohnuntergrenzen 2024
Im Maler- und Lackiererhandwerk gibt es zwei Lohnuntergrenzen, die beide bundesweit einheitlich sind. In der Lohngruppe für ungelernte Arbeitnehmer liegt sie aktuell bei 12,50 Euro pro Stunde. 14,50 Euro sind es in der Lohngruppe für gelernte Arbeitnehmer.
Zum 1. April 2024 steigen die Mindestlöhne für Beschäftigten beider Gruppen. Für ungelernte Arbeitnehmer steigt die Lohnuntergrenze dann auf 13 Euro und für gelernte Arbeitnehmer wird der Mindestlohn im Frühjahr 2024 auf 15 Euro angehoben.
2024 steigt der Mindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk erneut
Zum Jahreswechsel steigt der Branchenmindestlohn im Schornsteinfegerhandwerk bundesweit auf 14,50 Euro. Bislang liegt die Lohnuntergrenze in dem Gewerk noch bei 14,20 Euro.
Gibt es noch einen Mindestlohn im Bauhauptgewerbe?
Das Schlichtungsverfahren zum Bau-Mindestlohn endete 2022 zwar mit einem Schlichterspruch. Den lehnten die Arbeitgeberverbände Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDI) allerdings ab. Daher gibt es aktuell keinen Branchenmindestlohn-Tarifvertrag.
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