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Buchhaltung

Elektronische Kasse ist nicht Pflicht

Egal was Vertreter sagen: Ab 2017 besteht keine Pflicht zum Einsatz digitaler Kassensysteme. Es gibt eine Alternative.

Unternehmer sollten sich bei der Anschaffung neuer Ladenkassen nicht unnötig unter Druck setzen lassen. Immer wieder würden Betriebe durch Mitarbeiter von Kassenherstellern verunsichert, berichtet die Steuerberaterin Bettina Rau-Franz von der Kanzlei Roland Franz amp; Partnern. Dabei entstehe der Eindruck, dass ab 2017 nur noch elektronische Kassen zulässig sind.

Das stimme so nicht, stellt Rau-Franz klar: „Der Gesetzgeber verpflichtet nicht, elektronische Kassensysteme einzusetzen, die offene Ladenkasse ist nach wie vor möglich.“ Wer allerdings eine elektronische Kasse nutzt, muss darauf achten, dass sie ab 2017 die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Und wer bei der offenen Ladenkasse bleibt, muss wie bisher schon täglich ordnungsgemäße Kassenberichte erstellen.




(jw)

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