Die Rechtslage ist eindeutig: Nach der EU-Führerscheinrichtlinie
91/439/EWG haben sich die Mitgliedstaaten verpflichtet, die von
ihnen ausgestellten Fahrerlaubnisse gegenseitig anzuerkennen. Im vergangenen Jahr hat die Europäische Kommission dies in
einer Entscheidung (Az.: K 1999/511) noch einmal ausdrücklich
untermauert.
Urlaubern, die noch mit der alten "Fleppe" in der Brieftasche
ins europäische Ausland reisen und Bußgelder vermeiden wollen, rät
die Verbraucher-Zentrale Nordrhein-Westfalen daher, die EU-Entscheidung im
"Handgepäck" zu haben. Unter der Faxnummer 01905/100 10 10 56 (1,21
DM pro Minute/drei Seiten) kann der entsprechende Textauszug in
deutscher, niederländischer, englischer, französischer,
italienischer und spanischer Sprache abgerufen werden.