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Die 5 größten Irrtümer: So sparen Sie keine Steuern!

Vorsicht: Teure Steuermärchen!

Kennen Sie auch solche Steuertipps: Mit Schulden kann man Steuern sparen und zum Jahresende muss man investieren? Vorsicht Falle: Diese Steuermärchen können Sie teuer zu stehen kommen.

Steuern sparen macht reich und Schulden machen lohnt sich beim Fiskus? Alles falsch, sagt Dirk Witte, Steuerberater aus Oldenburg: „Das sind alles Steuermärchen, die sich einfach hartnäckig halten.“

Das Problem: Die Märchen klingen so verlockend und plausibel, dass man ganz leicht auf sie hereinfallen kann. Doch wer daran glaubt, kann sich selbst in große Schwierigkeiten bringen!


Märchen Nr. 1: „Betriebsprüfer machen vor einer Prüfung Probe-Einkäufe!“
Ein eher harmloses Märchen, weil es niemandem schadet - aber mit erhobenem moralischen Zeigefinger: Weil Betriebsprüfer angeblich Probe-Einkäufe machen, solltet Ihr besonders ehrlich und sorgfältig mit Eurer Barkasse sein, denn sonst erwischen Euch die Prüfer auf dieser Schiene.

Das ist großer Blödsinn, berichtet Dirk Witte: „Probe-Einkäufe machen Betriebsprüfer eigentlich nur in der Gastronomie regelmäßig.“ Beim Pizzabäcker gehe es aber weniger um den Kassenbestand, sondern um den Belag: Der wird ausgewogen, um die Kalkulation aus Einkäufen und Verkäufen zu überprüfen.

Richtig ist: Kaum Gefahr!
In anderen Gewerken sei das nicht machbar: „Die Finanzverwaltung macht keine Probe-Einkäufe beim Dachdecker, wer soll das bezahlen?“ Und es sei auch nicht erforderlich: „In Branchen wie den Bäckern oder den Friseuren gibt es so gute Vergleichs- und Erfahrungswerte, dass sich das nicht lohnt.“

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Märchen Nr. 2: „Steuersparen macht reich!“

Wer Steuern spart, hat mehr übrig, wird also reicher? Klingt logisch, aber ist es auch richtig?

Richtig ist: Sie sparen weniger ein, als Sie dafür ausgeben müssen.
„Falsch, das funktioniert so nicht in unserem Steuersystem“, warnt Witte. Legal kann ein Steuerzahler nur dann Steuern sparen, wenn er Geld steuerwirksam ausgibt. Also müssen Sie in Ihren Betrieb investieren, in Ihre Fortbildung oder Altersvorsorge …

Und das entzieht Ihnen Geld – mehr jedenfalls, als Sie an Steuern sparen.

Ein Beispiel: Angenommen, Sie rechnen für 2013 mit einem zu versteuernden Einkommen von 30.000 Euro. Macht 5927,72 Einkommensteuer, Kirchensteuer und Soli. Bleiben also netto 24.072,28 Euro in Ihrer Kasse.

Nun wollen Sie 10.000 Euro in eine neue Maschine investieren, um Steuern zu sparen. Sie schaffen die Maschine am Anfang des Jahres an und schreiben Sie über 5 Jahre linear ab. Also sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen im Anschaffungsjahr um 2.000 auf 28.000 Euro. Macht 5274,66 Euro Einkommensteuer, Kirchensteuer und Soli.

In der Kasse bleiben Ihnen:

30.000 Euro zu versteuerndes Einkommen -10.000 Euro Investition in Maschine, wird über 5 Jahre abgeschrieben - 5274,66 Euro Einkommensteuer, Kirchensteuer und Soli = 14.725,34 Euro netto

 Der Liquiditätseffekt:

  • Sie haben eine Steuerersparnis von 653,06 Euro.
  • Aber Sie haben trotzdem 9346,94 Euro weniger in der Kasse.
Die wahre Chance auf Reichtum: Investitionen

Auf der anderen Seite: Mit der neuen Maschine haben Sie Vermögen.



Wenn Sie das Geld klug investiert haben, kann Sie das langfristig, in ein paar Jahren, tatsächlich reich machen. Wenn die Investition zusätzliche Gewinne abwirft. Doch den Reichtum verdanken Sie der Investition, nicht der Steuerersparnis.



Das funktioniert aber wirklich nur langfristig. Und es funktioniert nur, wenn Sie das Geld übrig haben und nicht schon im nächsten Jahr pleite sind, weil Ihnen die 10.000 Euro in der Kasse fehlen.



Witte: „Nicht sinnvolle Investitionen aus Steuergründen zu tätigen, ist kaufmännisch betrachtet Selbstmord.“



Nächste Seite: Das Märchen von den Steuerschlupflöchern!

Märchen Nr. 3: „Ich hab da einen Tipp, ein echtes Steuerschlupfloch!“

Noch so ein Steuermärchen, dass nicht totzukriegen ist: Investitionsmöglichkeiten, die als Steuersparmodelle angepriesen werden. Mal sind es Schiffsbeteiligungen, Flugzeugbeteiligungen oder Filmfonds, mal sind es Beteiligungen an Windkraftanlagen …

„Diese Steuersparmodelle gibt es in Deutschland nicht mehr, die wurden komplett beseitigt. Das wissen nur die wenigsten“, sagt Witte. Tatsächlich dürfen Finanzberater heute nicht einmal mehr für Geldanlagen als „Steuersparmodell“ werben. „Das könnte strafbar sein, und als Anleger sollte man das als Warnsignal betrachten“, rät der Steuerberater.

Richtig ist: Keine Steuervorteile ohne Gewinnabsicht!
Nach geltendem Recht wirkt sich eine Investition nur dann steuerlich aus, wenn dahinter eine Gewinnerzielungsabsicht steckt. Irgendwann muss die Investition also eine schwarze Null schreiben. Denn der Fiskus akzeptiert Verluste nicht aus reiner Güte; er will dafür später durch Steuern auf Gewinne entlohnt werden.

Folglich erkennt das Finanzamt keine Investitionen an, die nur durch jahrelange Verluste die Steuerlast senken sollen.

Das ist allerdings nicht sofort festzustellen. Daher nimmt sich der Fiskus sechs Jahre Zeit für die Beurteilung: Anfängliche Verluste aus solchen Investitionen akzeptiert er zunächst als steuermindernd, allerdings nur mit einem Vorläufigkeitsvermerk. Die entsprechenden Beteiligungsgesellschaften werden daher ständig steuerlich geprüft. Sind auch nach sechs Jahren keine Gewinne in Sicht, dann nimmt das Finanzamt auch die Steuerminderung wieder zurück.

Nächste Seite: Das Märchen von den steuersparenden Investitionen am Jahresende!

Märchen Nr. 4: „Man muss zum Jahresende noch investieren, um Steuern zu sparen!“

In der Feierlaune am Jahresende gedeiht ein bestimmtes Steuermärchen besonders gut: dass man jetzt noch investieren muss, um Steuern zu sparen. Besonders beliebt ist dieses Märchen bei Unternehmern, die eine satte Steuernachzahlung auf das abgelaufene Jahr fürchten und noch schnell an der Steuerschraube drehen wollen.

Richtig ist: Am Jahresende hat man volle Kosten und nur geringe Steuervorteile!
„Viele Unternehmer glauben, dass sie ihre Steuern noch drücken können, indem sie zum Beispiel im Dezember noch einen neuen Firmenwagen anschaffen“, berichtet Witte.

Doch die Rechnung gehe nicht auf: Der Wagen muss über mehrere Jahre abgeschrieben werden, mindestens über 60 Monate. Wird der Wagen im Dezember 2012 angeschafft, dann kann der Unternehmer nur 1/60 der Netto-Anschaffungskosten für das Steuerjahr geltend machen.

„Die Steuerentlastung ist also minimal. Aber der Firmenwagen muss sofort bezahlt werden, das Geld ist also weg.“

Zu empfehlen seien solche vorgezogenen Ausgaben nur unter zwei Voraussetzungen:

  • Die Anschaffung wäre in ein paar Monaten sowieso fällig.
  • Die Liquidität des Unternehmens kann die Ausgabe verkraften.
  • Nächste Seite: Das Märchen von den Schulden, durch die man Steuern spart!

    Märchen Nr. 5: „Man muss Schulden haben, um keine Steuern zu zahlen!“

    Bei diesem Märchen mischen sich verschiedene, für sich genommen, durchaus richtige Einsichten. Einerseits: Wer nichts hat, dem kann auch der Fiskus nichts nehmen. Andererseits: Investitionen kann ich als Betriebsausgaben absetzen. Aber bedeutet das auch, dass man möglichst viel auf Pump investieren sollte, um die Steuern zu senken?

    In der Praxis führe das immer wieder dazu, dass sich Unternehmer schwer verkalkulieren, berichtet Dirk Witte: „Manche wollen dann ihre Kreditraten als Betriebsausgaben absetzen – weil es ja ein Kredit für die Firma ist.“ Doch das akzeptiert der Fiskus nicht.

    Sein Fazit: „Wer aus Steuergründen Schulden macht, ist in der Regel nach ein paar Jahren pleite.“

    Richtig ist: Kreditraten sind nicht absetzbar!
    Beim Finanzamt können Sie für ein Darlehen nur Zinsen, Bearbeitungsgebühren und Kontoführungsgebühren steuerlich ansetzen. Tilgung ist keine Betriebsausgabe.

    Das sei durchaus sinnvoll, betont Witte: „Würde das Finanzamt die Tilgung als Ausgabe akzeptieren, dann müsste es auch die Darlehensaufnahme als Einnahme versteuern. Das kann niemand wollen.“


    Weitere Infos zum Thema:


    (jw)

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