Das durch Teilzeitarbeit geprägte Gebäudereiniger-Handwerk sieht durch die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes viele der rund 2.600 Firmen der Branche in ihrer Existenz gefährdet. Besonders die Regelungen für die Freistellung von Betriebsräten seien
"für kleine und mittelständische Betriebe nicht zu verkraften", heißt in einem Schreiben des Bundesinnungsverbandes an Bundeskanzler Gerhard Schröder.
Die Ausdehnung der Betriebsratsgremien und die Freistellung eines
Beschäftigten in einem Betrieb mit 210 meist teilzeitbeschäftigten
Mitarbeitern zehre den Vorsteuer-Gewinn zu mehr als 90 Prozent auf,
schreibt der Verband. Das Gewerbe bittet den Kanzler "dringend" um
Änderungen. Nach dem Gesetzentwurf von Arbeitsminister Walter Riester
(SPD) soll die Grenze für Freistellungen von bisher 300 auf 200
Beschäftigte gesenkt werden, und zwar unabhängig, ob es sich dabei um
Voll- oder Teilzeitarbeitsverhältnisse handelt.
Seine Einwände macht der Verband in einer Beispielrechnung
deutlich anhand eines Betriebes mit 210 Mitarbeitern (entsprechend 70
Vollzeitbeschäftigten), einem Jahresumsatz von 4,8 Millionen Mark und
einem Vorsteuergewinn von 145.000 Mark. Nach der Neuregelung habe
dieser Betrieb künftig neun Betriebsratsmitglieder, davon ein
freigestelltes Mitglied. Für diese Konstellation errechnet der
Gebäudereiniger-Verband Jahreskosten von genau 130.613 Mark,
entsprechend 90,08 Prozent des Betriebsergebnisses.
Um die "überproportionalen Kostenbelastungen, gerade für
teilzeitorientierte Unternehmen" abzumildern, schlägt der Verband
vor, Teilzeitquoten in die Berechnung der Betriebsratszahlen zu
berücksichtigen.