Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Dialer

Keine Gebühren für 0190-Abzocker

Wer sich unwissentlich einen 0190-Dialer auf seinen PC lädt, muss die dadurch entstehenden Verbindungsgebühren nicht bezahlen. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH).

Dialer sind Programme, die einen Rechner so manipulieren, dass sich dieser nicht mehr über die Standardeinstellungen ins Internet einwählt, sondern über eine teure 0190-, 0900- oder andere Nummer. Was auf dem Rechner abläuft, bekommen Betroffene oft nicht unmittelbar mit. Das böse Erwachen kommt erst mit der Telefonrechnung: Tausend Euro und mehr sind in solchen Fällen keine Seltenheit.

Nach dem Urteil des BGH müssen Opfer von 0190-Abzockern nicht in die Tasche greifen. Die Entscheidung beruht auf der Klage einer Kundin des Netzbetreibers Berlikomm Telekommunikationsgesellschaft. Der Sohn der Berlinerin hatte, ohne es zu merken, einen Dialer heruntergeladen. Folge: Binnen vier Monaten entstanden Telefonkosten in Höhe von rund 9000 Euro. Mit ihrer Klage hatte die Kundin bereits in zwei Vorinstanzen Recht bekommen.

Der BGH begründete sein Urteil damit, dass der Sohn den Dialer ungewollt gespeichert hatte. Der Dialer sei versteckt gewesen, ein Verstoß des Internetnutzers gegen die Sorgfaltspflicht sei nicht feststellbar. Vielmehr obliege es Netzbetreibern wie der Berlinkomm zu prüfen, ob hinter Dailernummern schwarze Schafe stecken.

Surfer, die sich Ärger mit Dialern von vornherein ersparen wollen, sollten ein spezielles Schutzprogramm auf ihrem Rechner installieren. Solche Programme finden sich zum Beispiel als Download auf der Website des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte auch regelmäßig die DFÜ-Nummer überprüfen, über die sein PC die Verbindung ins Internet aufbaut.

Link:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Dialer

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Schwarzarbeit vor Gericht: Das sagt die Rechtsprechung zu Geschäften ohne Rechnung.

Recht

5 Beispiele, warum Schwarzarbeit keine gute Idee ist

Dem Fiskus entstehen durch Schwarzarbeit hohe Schäden. Diese Urteile zeigen, was Unternehmern blüht, wenn sie sich auf Geschäfte ohne Rechnung einlassen.

    • Recht
So könnte ein fertiger Burger mit kultiviertem Fleisch aus dem 3D-Drucker aussehen. Das „Fleisch“ soll deutlich umweltschonender in der Herstellung sein.

Geschmacklos?

Fleisch aus dem 3D-Drucker: Eine Option für Ihr Betriebsgrillen?

Ganze Häuser entstehen mithilfe des 3D-Drucks, in den Gesundheitshandwerken ist die Technik verbreitet – nun kommt das Fleisch aus dem Drucker. Eine Option für Sie?

    • Digitalisierung + IT
Dachdeckerbetrieb unterbreitet Angebot für Reparatur: Weil der Kunde das erst nach einem Tag Bedenkzeit annimmt, hat er laut BGH kein Widerrufsrecht.

Recht

Auftragsbestätigung am nächsten Tag: Kein Widerrufsrecht!

Wenn Handwerker mit Kunden um das Widerrufsrecht streiten, ziehen Betriebe oft den Kürzeren. Doch in diesem Fall hat der BGH zu Gunsten eines Dachdeckers entschieden.

    • Recht, Baurecht
Smartphones auf der Baustelle sind längst zum alltäglichen Arbeitsmittell für Handwerker geworden.

Personal

Handy-Nutzung auf der Baustelle: So vermeiden Sie Stress mit Kunden

Ärger mit Kunden, weil Monteure am Handy hängen, ist keine Seltenheit. Doch bevor der entsteht, können Betriebe vorbeugen – mit diesen 4 Tipps.

    • Personal