Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Betriebsprüfung

Neue Aufbewahrungsfristen beachten

Mußten Bücher und Aufzeichnungen, Inventarlisten, Lageberichte, Jahresabschlüsse andere Organisationsunterlagen bisher zehn Jahre und sonstige Buchführungsunterlagen sechs Jahre aufgehoben werden, hat der Bundesrat in einem Vorschaltgesetz zum "Steuerentlastungsgesetz" 1999/2000/2002 beschlossen, diese Aufbewahrungsfristen zu verlängern. Die Buchführungsunterlagen müssen nun auch zehn Jahre aufbewahrt werden. Lediglich bei Geschäftskorrespondenz genügen sechs Jahre. Hintergrund dieser auf den ersten Blick sinnlosen Neuregelung sind die noch bevorstehenden Ermittlungsverfahren gegen Kreditinstitute wegen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung bei Auslandsanlagen. Was Sie das als ehrlichen Handwerksbetrieb zu interessieren hat? Ganz einfach: Stellt der Prüfer des Finanzamts bei einer Betriebsprüfung fest, daß Sie Ihre Unterlagen nicht lange genug aufheben, kann er Ihre Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen. Hier bietet sich ihm eine breite Angriffsfläche, die er zu seinem Vorteil (Mehrergebnis) verwenden könnte.

Tip: Bewahren Sie Ihre Buchungsunterlagen des Jahres 1992 unbedingt bis zum 31. Dezember 2002 auf, um unnötigen Ärger mit dem Fiskus zu vermeiden.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Steuern

Aufbewahrungsfristen 2024: Diese Unterlagen können weg!

Aufbewahren oder entsorgen? 7 Tipps zeigen, welche Rechnungen, Unterlagen und Belege Sie 2024 vernichten können.

    • Steuern
Ferienjobber gesucht !

Personal

Ferienjobs für Schüler: Das müssen Arbeitgeber beachten

Mit Ferienjobs können Schüler ihr Taschengeld aufbessern. Für Betriebe sind sie eine Möglichkeit, potenzielle Azubis zu finden. Allerdings gilt es dabei einige Regeln zu beachten.

    • Personal, Personalbeschaffung
Elektromobilität clever und wandlungsfähig durch verschiedene Aufbaumodule: Auch der XBUS ist beim bfp-Forum 2023 dabei.

Fuhrpark

Mobilität im Umbruch: 5 Trends, die Betriebe jetzt beachten müssen

Welche Mobilitätstrends und -lösungen müssen Handwerksbetriebe jetzt im Blick haben? Antworten und Angebote finden Sie im Oktober beim bfp FORUM 2023!

    • Fuhrpark
Bauhandwerker müssen bald nachweisen, dass sie ein Gerüst zur Ausführung ihrer Arbeit brauchen.

Politik und Gesellschaft

Neue Regelung zum Aufstellen von Baugerüsten

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen „gewerkefremde“ Handwerker keine Gerüstbauleistungen mehr isoliert anbieten. Welche Folgen hat das für Bauhandwerker?

    • Politik und Gesellschaft