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Krankentagegeld in Gefahr

Wer arbeitet, kann nicht krank sein. Selbst 30 Minuten leichte Tätigkeiten können Selbstständige ihre Ansprüche auf Krankentagegeld kosten.

Unternehmer können in Krankheitsfällen den Anspruch auf Krankentagegeld verlieren, warnt der Deutsche Anwaltsverein (DAV). Einem Urteil des Bundesgerichtshofes zufolge müsse der Versicherer nicht zahlen, wenn der Versicherte während der Arbeitsunfähigkeit auch nur teilweise arbeitet.

Beispielsweise nutzten Handwerker oft die Zeit, in der sie krankheitsbedingt keine körperliche Arbeit verrichten können, um Angebote zu schreiben, Aufträge hereinzuholen oder mit Auftraggebern zu verhandeln. Dadurch könne bereits den Anspruch auf Krankentagegeld entfallen, warnt der DAV. Eine Ausnahme sei nach Ansicht des Gerichts nur bei ganz geringfügiger Berufsausübung möglich. Hierbei handele es sich aber nur um seltene Ausnahmefälle: Im Zweifel könnten schon 30 Minuten Arbeit das Krankentagegeld kosten.

Bundesgerichtshof: Aktenzeichen IV ZR 129/06

(jw)

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