Foto: drizzd - Fotolia.com
maut

Fuhrpark

Ausweitung der Lkw-Maut: Das kommt auf Handwerksbetriebe zu

Auch auf Bundesstraßen gilt bald die Lkw-Maut. Handwerksbetriebe sind von dieser Ausweitung betroffen. Doch was ist zu beachten?

Zum 1. Juli 2018 wird die Lkw-Maut ausgeweitet. Dann greift sie nicht nur auf Autobahnen und autobahnähnlichen Bundesstraßen, sondern auch auf allen sonstigen Bundesstraßen. Mautpflichtig sind alle Fahrzeuge und Fahrzeugzüge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Laut einer Schätzung des Mautsystem-Betreibers Toll Collect dürfte das insgesamt rund 140.000 zusätzliche Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen aus dem In- und Ausland sowie 30.000 Unternehmen treffen.

Laut Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) sind Fahrzeuge der Gewichtsklasse ab 7,5 Tonnen immer dann mautpflichtig, wenn sie überwiegend für den Güterkraftverkehr oder für den Gütertransport verwendet werden. Maßgeblich ist zudem immer die Masse des gesamten Fahrzeugzuges. Das bedeutet: Anhänger müssen grundsätzlich miteingerechnet werden.

Bislang ist ein Streckennetz von rund 12.800 Kilometern Bundesautobahnen und rund 2300 Kilometern autobahnähnlicher Bundesstraßen mautpflichtig, so der ZDH. Zum 1. Juli werde die Mautpflicht auf das gesamte rund 40.000 Kilometer umfassende Bundesstraßennetz ausgedehnt.

Für Handwerksbetriebe, die schon jetzt Kunden beim Mautsystem-Betreiber sind, ändert sich zumindest aus technischer Sicht nichts. Bei Unternehmen, die bislang nur gelegentlich mautpflichtige Strecken nutzen, könnte das anders aussehen. Denn sie verwenden bisher meist die Interneteinbuchung. Im Zuge der Ausdehnung des Streckennetzes kann für sie der Einbau einer „On Board Unit“ sinnvoll sein. Mit diesem Gerät wird die Maut automatisch erfasst.

Weitere Informationen zur streckenbezogenen Lkw-Maut finden Sie auf der Website des ZDH. (red)

Auch interessant: [embed]https://handwerk.com/ladung-richtig-sichern[/embed]

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Handwerkerausnahme bleibt: Für Fahrzeuge in der Gewichtsklasse von 3,5 Tonnen bis 7,5 Tonnen müssen Betriebe auch 2024 keine Lkw-Maut zahlen.

Fuhrpark

Wen die Ausweitung der Lkw-Maut nicht trifft

Die Ausweitung der Lkw-Maut ist beschlossene Sache: Ab dem 1. Dezember wird es deshalb für viele deutlich teurer. Für Handwerker gibt es aber eine gute Nachricht.

    • Fuhrpark
Strenge Regeln ab Juli: Die Mautpflicht greift dann auch für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen – allerdings gibt es Ausnahmen.

Fuhrpark

Maut: Was Sie über die Handwerkerausnahme wissen müssen

Ab dem 1. Juli 2024 gilt die Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Bei der Ausweitung der Mautpflicht gibt es aber eine Handwerkerausnahme.

    • Fuhrpark
Zu klein, um aufs Dach zu steigen, sind diese Kinder vielleicht. Aber groß genug, um das Handwerk kennenzulernen und einen Hammer zu schwingen, sind sie auf jeden Fall.

Nachwuchs gesucht?

Wettbewerb bringt Kita-Kinder in Handwerksbetriebe

Sie suchen neue Wege zur Nachwuchsgewinnung? Dann probieren Sie es doch mal mit den ganz Kleinen! Bei der Aktion „Kleine Hände, große Zukunft“ können auch Sie Ihre Werkstatt öffnen.

    • Personal, Personalbeschaffung
verkehrsschild maut auf weißem hintergrund - 3d illustration

Politik und Gesellschaft

Neuerung bei Lkw-Maut: Was Betriebe jetzt prüfen sollten

Sie haben Ihre Fahrzeuge abgelastet, damit Ihre Firmenwagen unter das Gewicht von 7,5-Tonnen fallen? Dann kann es sein, dass Sie jetzt Lkw-Maut zahlen müssen.

    • Politik und Gesellschaft, Fuhrpark