Betriebliche Krankenversicherungen sollen als Gehaltsextra der Gesundheitsvorsorge im Team dienen und zugleich Mitarbeiter motivieren und an das Unternehmen binden. Gruppenverträge gibt es bei zahlreichen Anbietern auch für kleine Betriebe.
Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?
Als Arbeitgeber schließen Sie für Ihre Mitarbeiter die betriebliche Krankenversicherung (bKV) als ab. Die Versicherung deckt einen Teil der Kosten, die gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter sonst aus eigener Tasche zahlen. Die konkreten Versicherungsleistungen wählen Sie für Ihr Team aus dem Angebot des Versicherers aus. „Das ist ein Baustein-System, das kann der Arbeitgeber frei zusammenstellen“, erklärt der unabhängige Versicherungsberater Michael Jander. Das können zum Beispiel Zahnersatz, Naturheilmitteln oder die Chefarzt-Behandlung im Krankenhaus sein.
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Welche Vorteile bietet die betriebliche Krankenversicherung?
Da Sie als Arbeitgeber einen Gruppenvertrag abschließen, sollten die Beiträge günstiger sein als wenn sich ihre Mitarbeiter individuell versichern.
Weitere Pluspunkte der bKV: In der Regel verzichten die Anbieter bei Gruppenverträgen auf Gesundheitsprüfungen und übernehmen Leistungen ohne die sonst üblichen Wartezeiten. „Davon sollte man sich aber vor Abschluss mit einem Versicherer überzeugen, denn im Einzelfall kann das anders sein“, rät Jander.
Auch steuerlich hat die Zusatzversicherung Vorteile: Die Kosten können Arbeitgeber als Betriebsausgaben steuerlich ansetzen. Da es sich bei der bKV um einen geldwerten Vorteil für die Mitarbeiter handelt, werden Steuern und Sozialabgaben fällig. Diese Abgaben entfallen jedoch, wenn die Kosten pro Mitarbeiter und Monat 44 Euro nicht überschreiten (ab 2022: 50 Euro), die bKV-Prämien als Sachbezug eingestuft werden und die Mitarbeiter keine anderen Sachbezüge erhalten, sagt Elise Steinwascher, bKV-Abteilungsleiterin der Signal Iduna Gruppe. Hier müssten Arbeitgeber jedoch aufpassen: Die Freigrenze für die Sachbezüge umfasse alle Sachleistungen, zu denen zum Beispiel auch Tankgutscheine zählen. Überschreiten die Sachleistungen in der Summe die Freigrenze, würden alle steuerpflichtig. „Aber dann könnte man durch eine Pauschalbesteuerung oder eine Nettolohnvereinbarung dafür sorgen, dass die Arbeitnehmer keine Abzüge haben“, sagt Steinwascher.
Welche Zusatzleistungen sollten Sie auswählen?
Bei der Auswahl der Leistungen einer bkV spielen nach Janders Einschätzung drei Faktoren eine Rolle:
Besonders gefragt seien in der Praxis derzeit drei bKV-Bausteine, berichtet Steinwascher: „Am häufigsten schließen Betriebe bei uns Policen rund um den Zahn ab, also für Zahnbehandlung, Zahnersatz und professionelle Zahnreinigung.“ Auf Platz zwei läge die Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen, gefolgt von naturheilkundlichen Arzneimitteln und Behandlungen durch Heilpraktiker.
Was passiert mit der bKV, wenn ein Mitarbeiter ausscheidet?
Verlässt ein Mitarbeiter das Unternehmen, dann scheide er auch aus der betrieblichen Krankenversicherung aus, erklärt Jander. In der Regel werde der Versicherer ihnen ein Angebot machen, die bKV auf eigene Kosten als private Zusatzversicherung fortzuführen. Für den Arbeitgeber habe das jedoch keine Folgen. „Er muss nur die Versicherung informieren, sonst zahlt er die Beiträge weiter.“
Klären sollten Arbeitgeber mit den Anbietern, wie viel Mitarbeiter mindestens in dem Gruppentarif versichert werden müssen. Die Mindestgröße liege bei den meisten Versicherern bei fünf Mitarbeiter, berichtet Jander. Rutscht ein Betrieb nach Vertragsabschluss unter diese Grenze, so sei das nach seiner Erfahrung kein Problem: „Die Versicherung wird die Police dann nicht kündigen.“
Das bestätigt Elise Steinwascher von der Signal Iduna Gruppe: Die Signal Iduna biete bKV-Policen für Betriebe schon ab drei Mitarbeitern an. Und wenn es plötzlich nur noch zwei sind, „werden wir den Vertrag deswegen nicht sofort kündigen, sondern immer den Einzelfall berücksichtigen“.
Mitarbeiter gut informieren
Arbeitgeber sollten ihr Team nach Abschluss einer bKV möglichst gut informieren, welche Leistungen sie konkret erwarten dürfen, rät Jander. Sonst könnten Erwartungen entstehen, die später nicht erfüllt würden. „Eine bKV leistet nicht unbegrenzt, die Zahlungen sind natürlich gedeckelt“, betont der Versicherungsberater. „Daher sollte man klar sagen, wie viel die bKV zum Beispiel zu einer neuen Brille dazu zahlt und deutlich machen, dass sie nicht die vollen Kosten für die teure Desginer-Brille mit den Hightech-Gläsern übernehmen wird.“
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